Werder darf am Dienstag das Training aufnehmen – Strikte Auflagen und Vierergruppen sind zu erfüllen

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Am morgigen Dienstag, 7. April, kann Werder Bremen wieder mit dem Training beginnen, allerdings muss das maximal in Vierergruppen erfolgen. Das entschied heute (6. April) das Ordnungsamt in enger Absprache mit dem Gesundheits- sowie dem Innenressort. Obendrein müssen vor und während jeder Einheit des Bundesligisten von der Weser intensive Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Insgesamt 16 Auflagen wurden dazu aufgelistet.
 
Mit der Ankündigung der Deutschen Fußball-Liga (DFL), dass die restlichen Partien der Saison 2019/2020 der ersten Bundesliga zur Not als Geisterspiele stattfinden sollen, erklärten viele Vereine die Absicht mit, am heutigen Tag eine dreiwöchige Vorbereitung mit Mannschaftstraining in unterschiedlichster Gruppengröße starten zu wollen. Daher stellte der SV Werder vergangenen Mittwoch, 1. April, den Antrag, den Trainingsbetrieb der Profiteams in einzelnen Trainingsgruppen von bis zu 10 Personen zuzulassen.
 

Auflagen an den FC Bayern wurden zum Vorbild genommen

Die beiden U-23 und U-19 Mannschaften sollten dabei als Sparring-Partner herhalten und seien dafür unbedingt erforderlich. Von den Grün-Weißen wurde auch zugesichert, diverse Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Infektionsrisiken angesichts der Corona-Krise einzuhalten. Seitens des Ordnungsamtes wurde heute das Anliegen unter beträchtlichen Auflagen und Einschränkungen abgesegnet.

„Wir haben uns zuvor bundesweit erkundigt, wie andere Länder beziehungsweise Kommunen mit ähnlich lautenden Anträgen ihrer Profivereine umgehen und was wir zudem für zwingend notwendig erachten, um die Risiken für Spieler und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten“, tut Innensenator Ulrich Mäurer kund. Als Orientierung dienten zuweilen die Vorschriften, unter denen auch der Rekordmeister FC Bayern München trainieren wird.
 

Erlaubnis gilt nur für Erstliga-Lizenzspieler

Dass ein Trainingsverbot für Werder einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde, ist Mäurer bewusst. Er sagt: „Wir versuchen mit der heutigen Entscheidung dem Recht auf Berufsausübung und der größtmöglichen Reduzierung von Risiken gleichermaßen gerecht zu werden.“ Anstelle von Trainingsgruppen von zehn Personen werden bloß Kleingruppen von bis zu vier Personen geduldet.

Ganz untersagt wird jedoch, dass die U-23 und U-19 Teams mittrainieren. Außerdem müssen sich sämtliche Teilnehmer vor jeder Trainingseinheit einem Eingangsscreening durch einen Mannschaftsarzt unterziehen. Ferner ist schriftlich festzuhalten, dass alle am Training beteiligten Personen hinsichtlich Covid-19 keine Symptome zeigen.

Im Einzelnen stellen sich die Auflagen, die vorerst bis zum Sonntag, 19. April, gelten, wie folgt dar:

1.) Der SV Werder Bremen hat alle am Trainingsbetrieb beteiligten Personen, unter anderem Spieler, Trainer und Betreuer proaktiv und wiederholt über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstandhalten sowie Husten-und Schnupfenhygiene aufzuklären.

2.) Der Verein hat alle am Trainingsbetrieb beteiligten Personen vor jeder Trainingseinheit einem präventiven Eingangsscreening durch einen Mannschaftsarzt zu unterziehen und die Symptomlosigkeit der einzelnen Personen schriftlich zu dokumentieren. Bei dem Screening sind mögliche Symptome der Infizierung mit dem SARS-CoV-2-Virus, insbesondere Fieber, trockener Husten sowie Kurzatmigkeit, abzuklären und ein möglicher Aufenthalt in vom Robert-Koch-Institut (RKI) identifizierten Risikogebieten abzufragen.

3.) Die Trainingseinheiten dürfen nur in möglichst kleinen Trainingsgruppen mit maximal vier beteiligten Personen durchgeführt werden.

4.) Die Gruppentrainings dürfen nur unter freiem Himmel durchgeführt werden.

5.) Die Nutzung des Kabinentrakts ist auf das Herbeischaffen von Trainingsmaterial zu beschränken.

6.) Der Mindestabstand von anderthalb Metern ist dabei einzuhalten.

7.) Allen am Trainingsbetrieb beteiligten Personen ist die Nutzung der Nassräume untersagt.

8.) Die Trainingseinheiten dürfen nur unter größtmöglichen Verzicht auf unnötigen Körperkontakt durchgeführt werden.

9.) Bei Zusammenkünften mehrerer Trainingsteilnehmer, wie etwa bei der Mannschaftsansprache, muss ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zwischen den einzelnen Personen eingehalten werden.

10.) Der SV Werder Bremen hat sicherzustellen, dass sich während der Trainingseinheit nur die unmittelbar benötigten Verantwortlichen des Staffs auf dem Trainingsgelände befinden.

11.) Der Verein hat sicherzustellen, dass für den Trainingsbetrieb nicht erforderliche Zusammenkünfte, also beispielsweise sozialer Austausch vor und nach dem Trainin, unterbleiben.

12.) Allen am Trainingsbetrieb beteiligten Personen ist zwei Stunden vor und nach den Trainingseinheiten sowie in einem Umkreis von 500 Metern rund um die Sportanlage der Kontakt mit Dritten untersagt, was insbesondere Autogramme oder Fotos mit Fans betrifft.

13.) Die konkreten Trainingseinheiten dürfen in keiner Form vom SV Werder Bremen oder den an den Trainingseinheiten beteiligten Personen oder anderen dem Verein zurechenbaren Personen öffentlich bekanntgemacht werden.

14.) Menschenansammlungen vor der Sportanlage sind umgehend dem Ordnungsamt Bremen und der Polizei Bremen zu melden.

15.) Es ist Sicherheitspersonal einzusetzen. Eine zentrale Ansprechperson für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist zu benennen.

16.) Dieser Auflagenkatalog kann aufgrund der weiterhin dynamischen Situation rund um Coronavirus-Epidemie fortlaufend angepasst und respektive oder erweitert werden. Aus dem gleichen Grund kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.
 
Bild: Der SV Werder Bremen kann vom morgigen Tag an wieder wie auf diesem Archivbild vom Trainingslager im Jahr 2017 trainieren, muss aber Auflagen erfüllen. Bildquelle nordphoto / Ewert

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