Maskenpflichtzonen haben länger Bestand – Außerhaus-Verkaufsverbot von Alkohol bleibt im November

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Obwohl die gastronomischen Betriebe für den Verzehr vor Ort geschlossen sind, wird das am 12. Oktober eingeführte Verbot, außer Haus alkoholische Getränke an der Schlachte und im Viertel zu verkaufen und abzugeben, bis Ende November verlängert. Beginnend ab dem heutigen Montag (2. November) müssen sich Kioske und der Einzelhandel an diese Regelung täglich ab 22 Uhr halten. Auch bei den Maskenpflichtzonen wird eine Verlängerung um denselben Zeitraum vorgenommen.
 
Damit das Risiko von Menschenansammlungen verringert werden kann, ist das erweiterte Außerhaus-Verkaufsverbot von Alkohol nach wie vor notwendig. Genauso aufrechterhalten blieben die Maskenpflichtzonen in der Innenstadt und weiteren bekannten Plätzen im Stadtgebiet. Fortan haben diese in den Bereichen Böttcherstraße, einschließlich Schüttingstraße und der Straße Hinter dem Schütting sowie im Schnoorviertel sogar sonntags Gültigkeit.
 
In Teilen der Fußgängerzone ist eine Maskenpflicht auch sonntags erforderlich
„Auch diese Teile der Fußgängerzone werden nicht nur an Wochentagen sondern gerade auch sonntags tagsüber stark frequentiert und der Mindestabstand ist nicht immer einzuhalten. Daher ist es wichtig und notwendig, dass die Menschen auch hier an sieben Tagen in der Woche eine Maske tragen“, erläutert Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Zeitnah sollen die Schilder entsprechend angepasst werden.
 
Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, wird mit 50 Euro belangt
Auf Personen, die in den ausgewiesenen Bereichen ohne aufgesetzte Mund-Nase-Bedeckung erwischt werden, kommt eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro zu. Online sind die Allgemeinverfügungen über www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einsehbar. Einsatzkräfte der Polizei Bremen und des Ordnungsamtes waren am vergangenen Wochenende wieder aktiv, achteten intensiv auf die Einhaltung der Corona-Regeln und heilten die den Kontrolldruck in Öffentlichkeit hoch.
 
Bild: Auf den gesamten November werden die Maskenpflichtzonen und das Außerhaus-Verkaufsverbot von Alkohol ausgedehnt. Bildquelle: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

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