Bremen führt Maßnahmen für den Shutdown ein – Neue Corona-Verordnung ist seit heute gültig

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Gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder vergangenen Mittwoch, 28. Oktober, weitere Maßnahmen, um das Coronavirus an seiner Ausbreitung zu hindern. Infolge von Beratungen des Senats und der Bremischen Bürgerschaft erließ Claudia Bernhard (Die Linke), Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz am Samstag, 31. Oktober, eine entsprechende neue Corona-Verordnung. Heute (2. November) tritt diese in Kraft.
 
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus nimmt seit Anfang September im Land Bremen exponentiell zu. Im gesamten Bundesgebiet ist dieser Trend festzustellen. Bemerkbar macht sich das in den Krankenhäusern seit Ende September, wo die Zahl der stationär behandelten Patienten mit Covid-19 wächst. Damit diesem Anstieg Einhalt geboten und das Infektionsgeschehen entschärft werden können, wird auf verschärfte Maßnahmen zurückgegriffen.
 

Zahlen geben derzeit Anlass zur Sorge

„Die aktuellen Zahlen sowohl der Neuinfektionen als auch der stationären Behandlungsfälle, sind besorgniserregend. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, die Fallzahlen wieder zu senken. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen, auch wenn sie harte Einschnitte bedeuten“, erklärt Claudia Bernhard, die Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
 

Viele Schließungen und Verbote

Konkret gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen:

– Es sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Dabei dürfen nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen.

– Individualsport ist gestattet. Daran dürfen maximal zwei Personen oder Personen aus einem Hausstand teilnehmen.

– Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten. Andere Veranstaltungen dürfen mit höchstens 100 Personen stattfinden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Abstand von anderthalb Metern zueinander eingehalten werden kann. Außerdem muss ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt werden.

– Private Feierlichkeiten sind mit maximal zehn Personen erlaubt. Das gilt sowohl in öffentlichen oder angemieteten sowie privaten Räumlichkeiten.

– Clubs und Diskotheken, Festhallen und ähnliche Vergnügungsstätten bleiben geschlossen.

– Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser und Museen bleiben geschlossen. Außerdem sind Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen für den Publikumsverkehr geschlossen.

– Prostitutionsstätten und -fahrzeuge sind für die Ausübung von Prostitution geschlossen.

– Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios werden geschlossen.

– Messen können nicht stattfinden.

– Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken bleibt zulässig.

– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios sind geschlossen. Friseursalons bleiben geöffnet.

– Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen sind verboten.

– Im Groß- und Einzelhandel findet eine Begrenzung der Kundendichte statt. Es dürfen sich nur so viele Kunden gleichzeitig in den Verkaufsräumen aufhalten, dass je Kunde eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung steht.
 

Personal zur Rückverfolgung von Kontaktpersonen wird aufgestockt

„Diese Maßnahmen sind auf den Monat November befristet. Wir hoffen, dass sich die Zahlen so entwickeln, dass eine Verlängerung nicht erforderlich ist“, teilt Bernhard mit. Sie betont: „Mir ist bewusst, welche Belastung diese Maßnahmen für die Bremerinnen und Bremer sind. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, sich solidarisch mit allen Betroffenen zu zeigen und gemeinsam dafür zu sorgen, eine Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden. Wir rechnen damit, dass die Maßnahmen, die am Montag in Kraft treten werden, dazu führen, dass die Zahl der Neuinfektionen im Laufe des Novembers sinken wird. Parallel werden wir die Kapazitäten der Kontaktpersonennachverfolgung weiter ausbauen.“ Es ist vorgesehen, in dieser und der kommenden Woche 60 zusätzliche Containment-Scouts einzustellen.
 
Bild: Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke) erließ die neue Corona-Verordnung, mit der von heute bis zum Monatsende ein teilweiser Shutdown umgesetzt wird. Bildquelle: Gesundheitsressort.

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