Mann bedroht Ordnungsdienst mit Waffenimitat auf Bahnhofsplatz – Polizei nimmt Täter fest

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Einen Polizeieinsatz löste gestern, 25. September, gegen 19 Uhr ein 32 Jahre alter Mann in der Bahnhofsvorstadt aus. Grund dafür war, dass er eine Streife des Ordnungsdienstes auf Bahnhofsplatz mit einer Waffenattrappe bedrohte. Bei dem Mann handelt es sich um einen Intensivtäter, dessen Festnahme der Polizei im Anschluss gelang.
 
Die Situation stellte sich zunächst heikel dar, weil der 32-jährige Mann aus einer Gruppe heraus geradewegs auf ein Einsatzfahrzeug des Ordnungsdienstes zulief. Plötzlich zog er eine Schusswaffe aus seiner Jacke, richtete diese gezielt auf die Ordnungsdienststreife und rief lautstark: „Peng peng.“ Erst auf den zweiten Blick erkannten die 32-jährige Mitarbeiterin und ihr 34 Jahre alter Kollege, dass es keine echte Waffe war.
 

Waffenimitat wurde konfisziert

In der Folge verließen die beiden ihren Einsatzwagen und sprachen den Mann lauthals an, woraufhin dieser die Waffennachbildung vor ihre Füße warf. Durch alarmierte Einsatzkräfte der Polizei wurde der Verdächtige noch am Tatort festgenommen. Sie beschlagnahmten das Waffenimitat. Gegen den 32-jährigen Intensivtäter wurden Ermittlungen wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
 

Bußgeld bis 10.000 Euro ist möglich

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bremen erneut daraufhin, das laut Waffengesetz das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Neben dem Bußgeld müssen Straffällige auch damit rechnen, dass ihnen die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
 

Polizei warnt vor ernsteren Auswirkungen

Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Konsequenz sind aufwendige Polizeieinsätze, häufig mit Spezialeinsatzkräften, die glücklicherweise in der Regel gut ausgehen. Bundesweit habe es jedoch auch schon Verletzte bei solchen Polizeieinsätzen gegeben. Insbesondere, wenn eine Waffe gezielt auf Personen gerichtet wird und eine Gefahr für das Leben der Bürger oder Einsatzkräfte anzunehmen ist, könne dies im schlimmsten Fall zu einer Schussabgabe seitens der Einsatzkräfte führen.

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