Kita-Beitragsordnung soll gegen das Grundgesetz verstoßen – Bremer Zentral-Eltern-Vertretung klagt

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Zum 1. August greift eine Beitragserhöhung für die Betreuung von Kindern an Kitas. Diese sieht vor, dass verheiratete Eltern mehr zahlen. Der Sprecher der Zentral-Eltern-Vertretung (ZEV) Andreas Seele sieht dabei einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Über 100 Eltern hatten sich für eine Klage bei ihm gemeldet, drei hat der Rechtsanwalt der ZEV jetzt ausgewählt, um eine Normenkontrollklage einzureichen.
 
Schon im Dezember 2016 hatte die ZEV der Hansestadt kundgetan, dass die Beitragserhöhung für die Betreuung von Kindern an Kitas zum 1. August gegen das Grundgesetz verstoße und nicht zu tolerieren sei. Neben den erhöhten Kosten für verheiratete Eltern, sollen auch die Beiträge für Eltern mit hohem Einkommen stark ansteigen. Dafür werden aber Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen komplett befreit.
 

„Die neue Beitragsordnung verstößt gegen das Gleichheitsgesetz“

Seele sagt zur Beitragserhöhung: „Die Ehe wird nicht begünstigt, das ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz. Zudem sind die Erhöhungen für wohlhabende Eltern viel zu extrem.“ Aufgrund der eingereichten Normenkontrollklagen überprüft das Bremer Verwaltungsgericht, ob die Beitragsordnung auf Landesebene mit den übergeordneten Gesetzen auf Bundesebene vereinbar ist. Wenn die Kläger erfolgreich sind, wird die Beitragsordnung überarbeitet und Eltern, die einen Widerspruch eingelegt haben, bekommen Rückzahlungen.
 

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