Kein Urteil im Fall DFL gegen Bremen – Bundesverwaltungsgericht sieht Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten generell als möglich

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Heute (29.03.) wurde der Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiterverhandelt. Zu einem abschließenden Urteil kam es allerdings nicht. Dennoch sieht das Bundesverwaltungsgericht die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten bei Risikospielen grundsätzlich als rechtmäßig. Der Fall soll nun vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen neu verhandelt werden.

Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in der Streitfrage um die Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen kein Urteil gefällt hat, geht aus der Verhandlung hervor, dass das Gericht es grundsätzlich als legitim ansieht, wenn Bremen die Deutsche Fußballliga (DFL) an den Kosten bei Hochrisikospielen beteiligt.

Gerichtliches Hin und Her

Ausgangsunkt für die Gerichtsverhandlung war der Gebührenbescheid, den das Bundesland Bremen an die Deutsche Fußballiga gestellt hatte. In diesem Bescheid forderte Bremen von der Liga 425.718,11 Euro für den Polizeieinsatz beim Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV vor vier Jahren. Der DFL, die gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte, war in erster Instanz Recht gegeben worden. Gegen dieses Urteil legte wiederum Bremen beim Oberverwaltungsgericht Revision ein und gewann. Zwar bezeichnete das Oberverwaltungsgericht die Wahrung der öffentlichen Sicherheit als eine durch Steuern finanzierte Kernaufgabe des Staates, gestand dennoch dem Staat einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu, wenn es darum geht, für bestimmte Leistungen Gebühren zu erheben.

Auch für andere Bundesländer von Interesse

Eine Entscheidung, die wiederum die Liga nicht auf sich sitzen lassen wollte. Auch sie sieht die Wahrung der öffentlichen Sicherheit als Aufgabe des Staates und verweist für die Finanzierung immer wieder auf die rund 1,3 Millionen Euro Steuern und Abgaben pro Jahr. Daher wurde der Fall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Der noch ausstehende endgültige Ausgang des Rechtsstreites ist auch für andere Bundesländer von großer Bedeutung, die dann dem Beispiel Bremens folgen und der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellen könnten. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht Bremen erneut mit dem Thema beschäftigen.

 

Bild: Ein endgültiges Urteil im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball wurde noch nicht gefällt.

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