Grillen ist auf Spielplätzen und zum Teil auf öffentlichen Grünflächen untersagt – Kinder schützen

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Bei gutem Wetter erfreut sich das Grillen im Grünen großer Beliebtheit, doch geht davon auch ein gewisses Risiko aus. Aus diesem Grund ist das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung zum Schutz anderer Personen und zur Vermeidung von Brandgefahr, Rauch und Flugasche mit Wirkung zum 14. April 2021 geändert worden. Seither besteht ein Verbot für das Grillen und Einweggrills auf Spielplätzen und teilweise auch in öffentlichen Grünanlagen. Personen, die sich darüber hinwegsetzen, drohen Strafzahlungen.
 
Über die vergangenen, immer trockeneren und heißeren Sommer wurde das Grillen im Grünen zusehendes populärer. „Die Verabredung zum Grillen hat dabei auch eine soziale Funktion. Daher ist es umso wichtiger, die Möglichkeiten des Grillens auf öffentlichen Flächen zu erhalten und gleichzeitig die Gefahren durch offenes Feuer für die Umgebung zu minimieren“, teilt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mit. Es ist in drei Bereichen in öffentlichen Grünanlagen nicht mehr zulässig, zu grillen.
 

Beim Grillen von Baumkronen, Parkbänken und Gehegen fernhalten

Unter Baumkronen, auf Parkbänken oder weiteren aus Holz bestehenden Anlagen sowie in geringerer Entfernung als 500 Meter zu Tiergehegen ist grillen tabu. Das hängt mit einer Anpassung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung zum Schutz anderer Personen und zur Vermeidung von Brandgefahr, Rauch und Flugasche zusammen. In Kraft trat das Verbot bereits am vergangenen Mittwoch, 14. April.

Mit dieser Maßnahme soll dagegen vorgebeugt werden, dass zum Beispiel Bäume und Bänke in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört werden. Tierschutzgründe geben ebenfalls Anlass für das Verbot, in direkter Nähe zu Gehegen zu grillen, denn Tiere geraten durch den Geruch von Feuer in Stress. Sollte jemand gegen diese neuen Regelungen verstoßen, droht derjenigen Person ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro oder ein Verwarngeld, das maximal 50 Euro beträgt.
 

Spielplätze für Kinder in einem unbedenklichen Zustand bewahren

Des Weiteren ist es nicht erlaubt, auf öffentlichen Kinderspielplätzen zu grillen oder offenes Feuer zu entfachen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Spielplätze von Erwachsenen in Beschlag genommen und dermaßen verschmutzt werden, dass sich Kinder dort nicht mehr aufhalten können. Mäurer erklärt: „Feuer und Glut stellen eine Gefahrenquelle für spielende Kinder dar.“ Zusätzlich sind Einweggrills auf Grünflächen in öffentlichen Anlagen nicht gestattet.
 

Corona-Regeln sind auch beim Grillen zu befolgen

Die vermeintlich praktisch wirkenden Einweggrills lassen sich allerorts preiswert erwerben, einfach transportieren und flexibel nutzen. Allerdings können sich die Behälter aus Aluminium sowohl auf die Gesundheit als auch auf die Umwelt negativ auswirken.

Quasi berühren die bodennahen Kohleschalen unmittelbar den Boden, wodurch die Grasnarbe Schaden nehmen und Brandgefahr ausgelöst werden kann. „Auch wenn das Treffen zum gemeinsamen Grillen eine schöne Ablenkung darstellt, gelten die jeweils aktuellen pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen“, erinnert Mäurer. Wenn der Grillplatz in einer öffentlichen Grünanlage geräumt wird, haben die beteiligten Personen dafür zu sorgen, dass Abfälle und Asche sachgerecht beseitigt werden.
 
Symbolbild: Seit dem 14. April kann auf öffentlichen Grünflächen in Bremen nicht uneingeschränkt gegrillt werden. Bildquelle: Fotolia

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