Zoll am Flughafen Bremen verhindert Goldschmuggel

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Wie das Hauptzollamt Bremen heute am 12. April bekannt gegeben hat, konnten am vergangenen Wochenende am Flughafen Bremen in drei Fällen der Schmuggel von Goldarmreifen und somit ein Steuerschaden von 1.600 Euro verhindert werden.

 In einem Fall verdeckte eine aus dem Iran einreisende 31-jährige ihren Armreif am Handgelenk mit einer Stulpe und durchschritt so vorschriftswidrig den grünen Zollkanal für anmeldefreie Waren. Auch auf Befragen der Zöllner meldete sie keine mitgebrachten Waren an.

Nachdem zunächst ihr Reisegepäck kontrolliert wurde, in dem sich jedoch keine zollrelevanten Waren befanden, wurde die Frau gebeten, die für die Beamten auffällige Stulpe vom Handgelenk zu nehmen. So kamen vier Goldarmreifen mit einem Wert von über 3.800 Euro zum Vorschein. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 800 Euro hat die Reisende noch vor Ort beglichen.

Kontrollen im grünen Kanal

In einem weiteren Fall hat der Zoll bei einem 56-jährigen aus Indien einreisenden Mann ebenfalls einen Goldarmreif am Handgelenk im Wert von fast 1.700 Euro festgestellt. Der Mann gab an, den Armreif geschenkt bekommen zu haben. Auch er durschritt den grünen Kanal für anmeldefreie Waren, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Hier wurden Einfuhrabgaben in Höhe von über 300 Euro fällig.

Im dritten Fall wurde bei einer aus der Türkei ankommenden 60-jährigen Reisenden bei einer Kontrolle im grünen Kanal ein Goldarmreif festgestellt, den diese bereits aus einer vorherigen Reise schon einmal in die Europäische Union eingeführt hatte.

Einen Beleg, dass sie die Einfuhrabgaben für den Schmuck bereits bei der ersten Einfuhr entrichtet hatte, besaß die Frau jedoch nicht. Der Schmuck hatte einen Wert von über 2.200 Euro, sodass Einfuhrabgaben in Höhe von fast 500 Euro zu entrichten waren. Gegen alle drei Reisenden wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Hauptzollamt rät Reisenden sich mit Zollbestimmungen der EU vertraut zu machen

„Der grüne Kanal darf nur durchschritten werden, wenn für die  mitgebrachten Waren keine Steuern zu zahlen sind und es sich nicht um verbotene Waren wie etwa artengeschützte Tiere und Pflanzen, Drogen oder Waffen handelt. Ich rate Reisenden, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union Waren einkaufen oder geschenkt bekommen, sich vor der Rückkehr mit den Zollbestimmungen der EU vertraut zu machen“, rät Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.

„Im Zweifelsfall melden Sie ihre Waren im roten Kanal beim Zoll an. So zahlen Sie lediglich die fälligen Einfuhrabgaben. Ärger mit einem Steuerstrafverfahren bleibt Ihnen dann aber erspart. Sollten Sie sich innerhalb der Reisefreimenge befinden, so brauchen Sie auch im roten Kanal keine Steuern zu bezahlen“, klärt Tödter auf.

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