Entwurf des Lärmaktionsplans: Bremer Bürger werden aufgerufen sich ab kommenden Montag zu beteiligen

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Für den Ballungsraum Bremen hatte die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im Jahr 2022 Lärmkarten für verschiedene Lärmquellen erstellt. Nachdem der darauf aufbauende Entwurf eines Lärmaktionsplan gestern der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft vorgelegt wurde, startet am Montag, den 15. April für Bürger eine vierwöchige Öffentlichkeitsbeteiligungsphase.

Bei der Erstellung der Lärmkarten vor zwei Jahren wurde etwa jener Lärm erfasst, der durch Straßenverkehr, landeseigenen Schienenverkehr (Bahnstrecken der Bremer Straßenbahn AG, Farge-Vegesacker Eisenbahn sowie Anschlüsse der Hafeneisenbahn), Flugverkehr sowie Gewerbe, Industrie und Häfen entsteht.

Ziel der darauf aufbauenden Lärmminderungsplanung in der Stadt Bremen ist, die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten. Dafür wurden vom Sachverständigenrat für Umweltfragen sogenannte Auslösewerte definiert, mit denen gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürger vermieden werden sollen. Diese Auslösewerte liegen bei 65 dB(A) am Tage beziehungsweise 55 dB(A) nachts.

Bisherige Untersuchungen würden deutlich zeigen, dass die Hauptlärmquelle der Straßenverkehr ist. So seien über 80.000 Menschen von Verkehrslärm mit Pegeln von mehr als 65 dB(A) am Tag und über 110.000 Menschen von Verkehrslärm über 55 dB(A) in der Nacht betroffen. Dies beträfe insbesondere Anwohner in der Nähe von Autobahnen und großen städtischen Verbindungsstraßen.

Maßnahmen gegen Lärmverschmutzung

Mit den im Lärmaktionsplan festgehaltenen Maßnahmen sollen die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbelärm künftig entschärft werden. Beispielsweise soll in einer auf den Straßenverkehr ausgerichteten Maßnahme geprüft werden, ob sich an Straßen mit höchster Lärmbetroffenheit in der Nacht Tempo 30 umsetzen lässt.

Faktoren, die bei der Erstellung der Lärmverminderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen waren, sind unter anderem die Anzahl von Lärmbetroffenen, Wirksamkeit und Kosten einer Maßnahme, rechtliche Grundlagen sowie mögliche Einflussnahme der Stadtgemeinde.

Aber auch ruhige Gebiete werden in der Umgebungslärmrichtlinie genannt, die im Sinne der Lärmvorsorge vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind. Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich jedoch nicht aus der Lärmaktionsplanung und der Lärmaktionsplan stellt selbst keine eigenständige Rechtsgrundlage etwa für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dar.

Überprüft wird auch, ob Tempo-30-Zonen bei nächtlichen Lärmbelästigungen Abhilfe schaffen könnten. (Quelle: Fotolia/S)

Fristen, Plattform und Links zur Bürgerbeteiligung

Bereits im März 2023 konnten sich Bürger in einer ersten Phase beteiligen, um besonders von Lärm belastete Gebiete zu identifizieren. Nun erhalten Bürger die Gelegenheit, Eingaben zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu machen. In der Zeit vom 15. April bis 13. Mai 2024 können sie dafür ein digitales Partizipationssystem (DIPAS) nutzen, das ab dem 15. April  unter www.lap2.beteiligung.bremen.de freigeschaltet wird.

Zudem können Bürger während der vierwöchigen Mitwirkungsphase auch schriftliche Beiträge per E-Mail unter laermaktionsplan@umwelt.bremen.de oder auf dem Postweg einbringen.

 

Bild ganz oben: Laut Untersuchungen ist die Hauptlärmquelle in der Stadt Bremen der Straßenverkehr.

 

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