Zerstückelter Mann in Gröpelingen – 65-Jähriger zu 14 Jahren Haft verurteilt

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Im Fall des 65-Jährigen, der im Oktober 2019 seinen toten Nachbarn in einer Wohnung in Gröpelingen zerstückelt hatte, wurde am 24. Juni, ein Urteil gesprochen. Demnach soll der Rentner mit 14 Jahren und neun Monaten Haft bestraft werden. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.

Es war ein erschreckender Fall in Bremen-Gröpelingen, der im Oktober 2019 viele Menschen beschäftigte: Ein 50-Jähriger Mann wurde in seiner Wohnung durch einen Kopfschuss getötet und anschließend wurden ihm Organe entfernt, Kopf, Füße und Hände abgetrennt. Zur Last gelegt wird die Tat dem 65-Jährigen Nachbarn des Opfers. Am 24. Juni verurteilte ihn das Landgericht Bremen nun zu 14 Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags, Störung der Totenruhe und bewaffnetem Handeln mit Betäubungsmitteln. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann noch Revision dagegen eingelegt werden.

Gericht schließt Suizid oder Unfall aus

Aufgrund der Beweislage sah es das Gericht als erwiesen an, dass es sich bei dem Tod des 50-Jährigen nicht um einen Suizid oder Unfall handeln könne. Auch Zeugenaussagen deuteten nicht darauf hin. Für eine Anklage wegen Mordes seien jedoch zu wenige Hinweise auf mögliche Merkmale wie etwa Habgier vorhanden. Der 65-Jährige hatte zuvor behauptet, sein Nachbar habe sich selbst getötet und er habe die Leiche danach lediglich zerteilt, damit er sie nach und nach entsorgen könne, ohne, dass die Polizei auf die Hanf-Plantage aufmerksam würde, die der 65-Jährige in seiner Wohnung angelegt hatte.

RÜCKBLICK: Zum Prozessauftakt am 9. April 2020 hatte das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremen) die Details zur Tat noch einmal zusammengefasst. Wie im Text bereits geschrieben konnte ihm ein Mord jedoch nicht nachgewiesen werden.

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Bild: Im Fall der zerstückelten Leiche in Gröpelingen im Oktober 2019 ist am 24. Juni ein Urteil gegen den mutmaßlichen Täter gesprochen worden.

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