Weitere Entlastung der Erstaufnahmestelle – 40 Bewohner ziehen ins Zollhaus um

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Um die Erstaufnahmestelle für Geflüchtete in Bremen-Vegesack weiter zu entlasten, wurde das Zollhaus in der Waller Überseestadt am Donnerstag, 30. April, in Betrieb genommen. Hier sollen für die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem gesetzlichen Aufenthaltsort. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

Rund 40 Personen sollen im Zollhaus in der Überseestadt unterkommen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack dadurch weiter entlasten. Das Ziel sei es, so die Sozialsenatorin Anja Stahmann, die Belegung der Erstaufnahmestelle auf 250 zu begrenzen. Derzeit leben in der Erstaufnahmestelle noch 310 Personen in knapp 200 Zimmern. Weitere 250 Menschen sind ebenfalls bereits in alternative Unterkünfte umgezogen. „Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.

Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.

Nur Personen ohne Infektion

Zunächst werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes Symptomfreiheit bescheinigt haben. Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden, und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.

 Das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremen) hat alle Details noch einmal in einem Video zusammengefasst:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.butenunbinnen.de zu laden.

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Bildquelle: Pressereferat der Sozialsenatorin.

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