Wegen Verbotsverfügung – „Querdenker“ reichen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bremen ein

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Nachdem das Bremer Ordnungsamt die geplanten Demonstrationen der „Querdenker“-Bewegung für Samstag, 5. Dezember, per Verfügung untersagt hatte, haben die Organisatoren nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Organisatoren der „Querdenker“-Demonstrationen, die für Samstag, 5. Dezember, geplant waren, haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um gegen die Verbotsverfügung der Innenbehörde vorzugehen. Dies berichtet das Regionalmagazin „Buten un Binnen“.

Rund 30.000 Teilnehmer erwartet

Erwartet würden am Samstag rund 20.000 Demonstrationsteilnehmer auf der Bürgerweide sowie weitere 10.000 für eine anschließende Kundgebung auf dem Marktplatz. Auch sechs Gegendemonstrationen seien bereits angemeldet worden. Die Innenbehörde hatte die Demonstrationen per Verfügung untersagt. Dies begründete sie durch die ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass sich die „Querdenker“-Bewegung, die gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert, nicht an Auflagen wie Abstand oder Maskenpflicht halten würde, so Innensenator Ulrich Mäurer. Ob die Verbotsverfügung allerdings tatsächlich gelten kann, muss nun das Verwaltungsgericht bis zum Samstag entscheiden.

Symbolbild: Wegen der Verbotsverfügung gegen die Querdenkerdemos am 5. Dezember haben die Organisatoren einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Bildquelle: Fotolia.

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