Verschärfter Lockdown – Das sind die neuen Regeln

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Es hat lange gedauert, bis Bund und Länder am 19. Januar zu einer Einigung bezüglich der neuen Lockdown-Maßnahmen kamen. Nun steht fest: Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Darüber hinaus gelten einige neue Regelungen, die wir im Folgenden aufgelistet haben.

Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Friseure, Tattoostudios sowie Restaurants und vieles mehr bleibt nach wie vor geschlossen. Hier ändert sich also nichts. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben. Es gilt also weiter: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer anderen Person treffen. Davon ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahren. Der Bremer Senat will sich am heutigen Mittwoch, 20. Januar, zusammensetzen und noch über konkrete Einzelheiten beraten. Am Freitag soll dann die Bremischen Bürgerschaft zusammenkommen und über den Beschluss beraten. Dieser soll dann ab Montag, 25. Januar, gelten. Bezüglich der neuen Maskenpflicht könnte es aber zunächst eine Art Übergangsregelung geben, sodass auch genügend Zeit bestehe, sich die Masken anzuschaffen, so der Bürgermeister.

OP-Masken im ÖPNV und Geschäften

In Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr sowie in Gottesdiensten gilt weiterhin die Maskenpflicht, allerdings müssen künftig medizinische Masken getragen werden. Als medizinische Maske gilt entweder eine einfache OP-Maske oder eine Maske vom Typ FFP2 oder KN95/N95. Da die Anschaffung solcher Masken mit Kosten für den Bürger verbunden sind, will der Bremer Senat noch klären, in welcher Form man diese Masken auch für Menschen mit geringem Einkommen zugänglich machen kann. Abgesehen vom Einzelhandel und dem ÖPNV darf auch weiterhin eine normale Stoffmaske getragen werden. Allerdings empfiehlt der Senat, auch dort auf medizinische Masken umzusteigen.

Schule und Kitas

Die bisher getroffenen Regeln vom 13. Dezember gelten weiter. Das heißt, dass die Schulen entweder geschlossen bleiben oder (wie es in Bremen derzeit der Fall ist), dass die Präsenzpflicht ausgesetzt wird und die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht. Generell war das Thema ein großer Streitpunkt in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern. Laut Medienberichten habe vor allem die Kanzlerin darauf gedrängt, die Schulen zu schließen, da es Anzeichen dafür gebe, dass sich die neue Virusmutation auch unter jungen Menschen und Kindern schneller vermehren könne. Viele Länder waren mit einer kompletten Schließung aber nicht einverstanden. So einigte man sich letztlich darauf, dass man es bei den bisherigen Regeln belasse, aber etwas „restriktiver“ vorgehen will – Also in irgendeiner Weise Einschränkungen vornehmen wolle. Welche das sein können, entscheidet jedes Land selbst. Der Bremer Senat will deshalb noch einmal mit der Bildungssenatorin beratschlagen.

Home-Office ermöglichen

Um Busse und Bahnen zu entlasten und auch die Infektionen am Arbeitsplatz zu minimieren, sollen Arbeitgeber wo immer es möglich ist Home-Office anbieten. Wo Home-Office nicht möglich ist, sollen Abstände vergrößert werden und medizinische Masken getragen werden. Diese muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wolle dazu eine Verordnung erlassen, die zunächst bis zum 15. März befristet ist, heißt es im gemeinsamen Beschluss.

Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen, Moscheen sowie anderen Glaubensgemeinschaften sind zulässig. Allerdings muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch hier gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (auch am Platz). Gesungen werden darf nicht, darüber hinaus müssen Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern beim Ordnungsamt bis spätestens zwei Werktage vor dem Gottesdienst angemeldet werden (Insofern nicht zuvor bereits eine generelle Absprache erfolgt ist).

Überbrückungshilfe III des Bundes

Die Überbrückungshilfe III soll nochmals verbessert und die Förderhöchstbeträge deutlich angehoben werden. Eine konkrete Summe ist im Beschluss aber noch nicht aufgeführt. Für den Einzelhandel sollen die Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Die Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe III sollen im Februar erfolgen, im März soll dann die abschließende Zahlung durch die Länder erfolgen. Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die Anspruch auf Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag mit Aussicht auf Bewilligung gestellt haben, wird bis April ausgesetzt.

Die komplette Presse-Konferenz des Bremer Bürgermeisters nach den Bund-Länder-Gesprächen könnt ihr euch auch hier ansehen:

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Symbolbild: Der Lockdown wurde bis zum 14. Februar verlängert. Darüber hinaus sind einige Regeländerungen dazugekommen. Bildquelle: Adobe Stock.

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