Verlängerter Lockdown-Light – Diese Regeln gelten ab dem 1. Dezember

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Am vergangenen Mittwoch, 25. November, haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des bisherigen November-Lockdowns verständigt und die Corona-Regeln weiter angepasst.

Vorerst bleiben die vom November-Lockdown betroffenen Betriebe bis zum 20. Dezember geschlossen. Die Novemberhilfen sollen dementsprechend auch im Dezember (und vielleicht darüber hinaus) verlängert werden.  Abgesehen davon gelten ab dem 1. Dezember noch folgende Regeln:

Glühwein nur „to go“

Ursprünglich war geplant, den Verkauf von Glühwein generell zu verbieten, am 30. November wurde diese Regel aber wieder etwas gelockert. Demnach darf nun zwar Glühwein verkauft werden, allerdings darf dieser nicht in unmittelbarer Nähe zu Stand getrunken werden, um dichtes Gedränge zu vermeiden.

Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich maximal fünf Leute aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sind davon allerdings ausgenommen.

Ausnahmen an Weihnachten

Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar wird die Kontaktregel etwas gelockert. Dann dürfen sich bis zu zehn Personen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis treffen. Kinder bis 14 Jahren werden auch hier nicht einberechnet und bilden eine Ausnahme.

Silvesterfeuerwerk nicht auf belebten Plätzen

Das Zünden von Feuerwerkskörpern auf belebten Plätzen soll verboten werden, um Menschenansammlungen so gut es geht zu vermeiden. Im Privatkreis gibt es lediglich die Empfehlung, kein Feuerwerk zu zünden, beziehungsweise Menschenansammlungen zu meiden. Wo genau das Feuerwerk in Bremen überall untersagt ist, steht noch nicht fest.

Kürzere Quarantäne durch Negativtest

Wer aufgrund eines direkten Kontakts zu einem Infizierten in Quarantäne muss (Kontaktperson der Kategorie 1) kann seine Quarantäne auf zehn statt vierzehn Tage verkürzen, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Tritt ein Corona-Fall in der Schule auf, müssen alle Personen, die sich mit dem Infizierten in einem Raum aufgehalten haben für zehn Tage in Quarantäne. Wer nach fünf Tagen einen negativen Test aufweisen kann, darf die Quarantäne dann bereits wieder verlassen.

Sonderregelung für Regionen mit Inzidenz über 200

Die Regionen, in der der 7-Tage-Inzidenzwert 200 überschreitet gelten Sonderregelungen. Beispielsweise müssen Schüler im Wechselunterricht unterrichtet werden. In Bremen lag der 7-Tage-Inzidenzwert am 30. November bei 125,1.

Weniger Kunden in Geschäften

Geschäfte, die bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, dürfen pro zehn Quadratmeter einen Kunden einlassen. In noch größeren Geschäften gilt dies pro 20 Quadratmetern. Damit soll die Anzahl der Kunden in einem Geschäft minimiert werden.

Symbolbild: Der November-Lockdown wird bis zum 20. Dezember ausgeweitet und um einige Regeln ergänzt.

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