Senat verdoppelt Stipendienprogramm für soloselbstständige Künstler und Kulturschaffende

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Das Stipendienprogramm für soloselbstständige Künstler in Bremen soll ausgeweitet werden. Das hat der Senat in seiner Sitzung am 8. Dezember beschlossen. Das Budget soll verdoppelt werden, so dass anstatt wie bisher 400 nun bis zu 800 Stipendien ausgezahlt werden können. Kulturdeputation und Finanzausschuss müssen noch zustimmen.

Das Stipendienprogramm gewährt freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlern aller Sparten Einzelstipendien in Höhe von bis zu 7.000 Euro. Zugang haben solo-selbstständige Kulturakteure aller Bereiche aus Bremen und Bremerhaven. „Unser Stipendienprogramm ist ein Erfolg und wird stark von den freiberuflichen Kulturschaffenden nachgefragt“, betont der Senator für Kultur, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. „Der Kulturbereich leidet, obwohl die Akteure nichts falsch gemacht haben. Daher war es für uns selbstverständlich, dass wir auch weiterhin in der Krise fest an der Seite der Kulturakteure stehen und das Stipendienprogramm ausweiten, falls die Notwendigkeit dazu besteht. Dies ist jetzt der Fall“, erklärt Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz.

Finanzierung kommt aus Bremen-Fonds

Auf Basis der Soforthilfeprogramme für die freiberuflichen Kulturschaffenden vom Sommer und Frühjahr 2020 hatte der Senator für Kultur mit rund 400 Stipendien und einem Fördervolumen von insgesamt 2,8 Millionen Euro kalkuliert. Die Zahl von 400 Anträgen wurde aber bereits zwei Wochen nach Start des Programms erreicht, so dass sich der Senat nun entschloss, das Programm zu verdoppeln. Die Finanzierung soll, wie schon in der ersten Tranche, über den Bremen-Fonds erfolgen. „Wir müssen heute konstatieren, dass die wirtschaftlichen Notlagen bei vielen Kulturakteuren angesichts der seit November geltenden, leider unumgänglichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie groß sind und es damit deutlich mehr Anträge gibt, als es die Erfahrungen aus dem Soforthilfeprogramm vom Frühjahr und Sommer vermuten ließen“, erläutert Bürgermeister Dr. Bovenschulte.

Voraussetzungen

Gewährt werden die Förderungen in Höhe von maximal 7.000 Euro pro Person. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden einer professionellen künstlerischen Betätigung nachgehen und wesentliche Ausfälle durch die Corona-Pandemie haben. Die Anträge können sich explizit auf jede Art künstlerischen Vorhabens in allen Sparten beziehen, etwa auf die Herstellung künstlerischer Werke oder Proben zum Zweck der Verbesserung künstlerischer Fertigkeiten oder die Entwicklung und Darstellung neuer kreativer Ansätze in allen künstlerischen Bereichen. Eingehende Anträge werden durch das Kulturressort kulturfachlich bewertet. Bei Anträgen aus Bremerhaven wird das Kulturamt der Seestadt einbezogen. Kulturdeputation und Finanzausschuss müssen zuvor aber noch ihre Zustimmung geben.

Symbolbild: Das Stipendienprogramm für soloselbstständige Künstler soll verdoppelt werden. Das hat der Bremer Senat am 8. Dezember beschlossen. Bildquelle: Adobe Stock.

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2 Kommentare
    • Ron Jagdfeld sagte:

      Hallo Frau Habighorst,
      in den Förderrichtlinien steht, es sei für alle freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten mit Erstwohnsitz im Land Bremen gedacht (Mit Einzahlung in die Künstlersozialkasse). Um sicher zu gehen, könnten Sie sich unter der Telefonnummer melden, die auf dieser Seite angegeben ist:
      https://www.kultur.bremen.de/ (etwa Mitte der Seite unter „Informationen für Kulturakteure“) Dort sind auch die Förderrichtlinien und weitere Infos aufgeführt.
      Beste Grüße, das Bremennews-Team

      Antworten

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