Ryanair-Streiks im August und September – Das müssen Betroffene beachten

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An insgesamt vierzehn Tagen im August und September streiken britische und irische Ryanair-Piloten sowie das spanische Kabinenpersonal, weshalb es zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen in ganz Europa kommen kann. Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrecht, erklärt, was Betroffene beachten müssen und welche Entschädigungen ihnen zustehen.

Am 22. und 23. August sowie zwischen dem 2. und 4. September und an voraussichtlich weiteren zehn Tagen im September müssen Fluggäste der Billigairline Ryanair mit zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen rechnen. Grund dafür sind Streiks der britischen und irischen Piloten sowie des spanischen Kabinenpersonals.

Wer von Deutschland aus Reiseziele wie Mallorca, London oder Dublin ansteuert, könnte von Flugausfällen betroffen sein.

Diese Rechte haben Betroffene

Wer in den genannten Zeiträumen mit Ryanair fliegen möchte, sollte die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status des eigenen Fluges überprüfen, rät die Expertin für Fluggastrecht, Laura Kauczynski. Wer erst nach weniger als 14 Tagen vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall seines Fluges informiert wurde, dem stehe unter Umständen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zu. Gleiches gelte für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel mit einer Verspätung von über drei Stunden erreichen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden sei die Airline verpflichtet, eine Entschädigung auszuzahlen, aber nur, falls man sich gegen einen Alternativflug entscheide, so Kauczynski.

Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass ein unangekündigter Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt und die Fluggesellschaft daher nicht von ihrer Pflicht entbunden wird, Passagieren eine Entschädigung zu zahlen.

Das Recht auf Mahlzeiten und Getränke

„Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden“, erklärt die Expertin für Fluggastrecht. Dieses Recht solle man bei der Fluggesellschaft ruhig einfordern. Bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin dürften betroffene Passagiere ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, so Kauczynski.

Laura Kauczynski ist beim Fluggastportal „AirHelp“ tätig, wo Fluggäste ihren Anspruch auf Entschädigung individuell prüfen können.

 

 

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