Polizei Bremen stoppt Autofahrer unter Drogeneinfluss – Kontrollen an den Autobahnzubringern Überseestadt und Hemelingen

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Einsatzkräfte, Ausbilder und angehende Polizisten führten in dieser Woche am 17. bis 18. April intensive Verkehrskontrollen durch. Dabei ging es vor allem darum, den jungen Polizisten beizubringen, wie man unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer erkennen kann. Die Polizisten ahndeten diverse Verstöße.

Durchgeführt wurden die Kontrollen an den Autobahnzubringern Überseestadt und Hemelingen jeweils in den Nachmittagsstunden. Insgesamt überprüften 19 Kontrollteams unter anderem mit Unterstützung des Zolls in dieser Zeit 494 Fahrzeuge. 25 Personen mussten sich hierbei aufgrund des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen einer Blutentnahme unterziehen.

Einige Fahrzeugführer führten Cannabis in erlaubter Menge im Rahmen der Gesetzesregelung zum Eigenkonsum mit sich. Anschließende Drogentest waren zumeist positiv, entsprechende Ordungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt.

Weiterhin waren elf Fahrer ohne eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis unterwegs, vier Verkehrsteilnehmer versuchten sich der Kontrolle zu entziehen. Außerdem stellten die Einsatzkräfte 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest und sprachen 88 Verwarnungen aus. Aufgrund der Kontrollen staute sich der Verkehr teilweise.

Ergebnis der Kontrollen ist „Warnsignal“

Der Zoll beschlagnahmte zudem in einem Transporter insgesamt 57 Liter E-Liquids für E-Zigaretten, 22,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie 240 Dosen Snus (Oraltabak). Der entstandene steuerliche Schaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Weiter entdeckten und beschlagnahmten die Fahnder gefälschte Steuerbanderolen. Die Ermittlungen der Zollfahndung gegen den Fahrer dauern an.

Laut Polizei Bremen sind die Ergebnisse der aktuellen Kontrollen ein Warnsignal und würden zeigen, wie wichtig diese Großkontrollen sind. Immerhin sei die Hauptunfallursache für viele Verkehrsunfälle die Beeinträchtigung durch psychoaktive Substanzen wie Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente. Deshalb werde die Polizei auch in Zukunft solche auf Drogenerkennung im Straßenverkehr angelegte Kontrollen durchführen.

Von Ordnungswidrigkeit zur Straftat

Zudem weist die Polizei darauf hin, dass Personen, die unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy am Straßenverkehr teilnehmen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten geahndet wird.

Kommen jedoch drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Der Drogenkonsum könne bei einer Verkehrskontrolle vor Ort innerhalb kürzester Zeit mit Vortestgeräten zuverflässig im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden.

 

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert