Pilotphase zum Parken in der Östlichen Vorstadt und Findorff – Alle Infos zum Bewohnerparken

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Am Mittwoch, 12. Februar, stellten die Mobilitätssenatorin Maike Schaefer und der Innensenator Ulrich Mäurer ein Strategiepapier vor, welches in einigen Wohnquartieren in der Östlichen Vorstadt und in Findorff künftig Bewohnerparken vorsieht. Doch was genau bedeutet das? Was müssen die Bewohner beachten? Können auch Besucher der Bewohner dort parken? Wir haben die wichtigsten Infos zum Bewohnerparken zusammengetragen.

Den chaotischen Parksituationen in den Wohnquartieren in Bremen soll Einhalt geboten werden. Wie wir bereits berichteten, planen die Mobilitätssenatorin und der Innensenator eine Pilotphase für Wohnqaurtiere in der Östlichen Vorstadt im Bereich westlich des Klinikums Bremen-Mitte und in Findorff im Gebiet nordwestlich der Bürgerweide. Eine detaillierte Parkuntersuchung für die Östliche Vorstadt ergab, dass im öffentlichen Straßenraum und auf Privatgrund mehr Stellplätze zur Verfügung stehen, als Autos im Gebiet gemeldet sind. Das lässt also darauf schließen, dass vor allem Pendler oder auch Besucher die Straßen in den Wohnquartieren zuparken. Teilweise nimmt das extreme Ausmaße an. Bürgersteige stehen voll, sodass Rollstuhlfahrer oder Eltern, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, nicht mehr vorbeikommen. Rettungswagen kommen in den Quartieren häufig überhaupt nicht durch.

Rettungskräfte haben es oft schwer, in den zugeparkten Wohnstraßen durchzukommen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern im Zweifelsfall sogar Menschenleben.

Bewohnerparken die Lösung?

Um das zu umgehen, soll in einer Pilotphase zunächst in den Stadtteilen Östliche Vorstadt und Findorff das Bewohnerparken getestet werden. Demnach dürfen dann nur noch diejenigen, die einen Anwohner-Parkausweis vorweisen können dort parken. Allen anderen droht eine Strafe. Wer Rettungswege zuparkt oder die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit einschränkt soll abgeschleppt werden. Denn gerade, wenn es um Menschenleben geht, darf man kein Auge zudrücken. Jens Tittmann, Senats-Pressesprecher, äußerte sich dazu deutlich: „Da riskiert jemand für einen kostenfreien Parkplatz das Leben eines Menschen. Und das, obwohl das nächste Parkhaus fußläufig erreichbar ist.“ Man müsse Maßnahmen schaffen, damit die Straßen in den Wohnstraßen für Anwohner und Rettungsfarzeuge freibleibe und die Pendler und andere Besucher der Stadt dazu bringen, die Park+Ride-Angebote sowie Parkhäuser zu nutzen. Denn deren Kapazitäten würden in Bremen nicht ausreichend genutzt.

Wann genau die Pilotphase für die Stadtteile beginnt ist noch nicht klar. Entsprechende Hinweise werde es an den entsprechenden Straßen dann aber geben. Zumindest in Findorff wolle man die Pilotphase zunächst bis zum Freimarkt im Oktober 2020 laufen lassen. Anschließend müsse geprüft werden, ob sich das Konzept auch auf andere Stadtteile ausweiten lässt. Auch wolle man sehen, wie sich das Konzept auf die Parksituation in anderen Straßen auswirkt, und ob die Fahrzeuge nicht stattdessen dort abgestellt würden.

Die wichtigsten Infos zum Bewohnerparken

Woher weiß ich, wo ein Bewohnerparkausweis verlang wird?

  • Die Gebiete sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Wo bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

  • Bewohner einer entsprechend ausgewiesenen Straße können ihren Bewohnerparkausweis HIER beantragen.
  • Um einen Bewohnerparkausweis zu bekommen, gelten folgende Voraussetzungen:
    Wohnsitz im Bewohnerparkgebiet
    Halter oder Nutzungsberechtigter des angegebenen Fahrzeugs
    nicht Inhaber einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe
    pro Bewohner nur eine Sonderparkberechtigung

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

  • Bei Hauptwohnsitz: Kopie des Personalausweises (nur bei persönlicher Abholung)
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters
  • Mietvertrag für das Fahrzeug

Was, wenn ich jemanden besuchen möchte, der in einer Straße mit Bewohnerparken wohnt?

  • Besucher haben die Möglichkeit, „Besucherkarten“ zu beantragen.
    Diese gibt es als beispielsweise als Tages-, Monats- oder 10er-Karten
  • Besucherkarten können HIER beantragt werden

Was gilt für Gewerbetätige (beispielsweise Pflegepersonal, das Hausbesuche macht)?

  • Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Sitz im Bewohnerparkgebiet haben, können ebenfalls einen Antrag stellen
  • Benötigt werden:
    Eine Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz
    Kopie des Fahrzeugscheines
    Kopie des Fahrzeugscheines und eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handelt
  • Pflegebedürftige Anwohner, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    Hauptwohnsitz des zu Pflegenden muss im Bewohnerparkgebiet liegen
    Es muss mindestens die Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI nachgewiesen werden (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse ist vorzulegen.)

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

  • 10,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
    Gültigkeitsdauer: 1 Monat
    20,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
    Gültigkeitsdauer: 1/2 Jahr
    30,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
    Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
    50,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
    Gültigkeitsdauer: 2 Jahre
    11,50 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
    Kennzeichenänderung
    11,50 EUR Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung
    10,00 EUR 10 Tageskarte (für Besucher – nur im 10-er Block erhältlich)
    4,00 EUR 1 Wochenkarte (für Besucher)
  • Die Zahlung erfolgt per Rechnung

Brauche ich für mein Motorrad oder meinen Anhänger auch eine Sonderparkgenehmigung?

  • Nein, beides darf ohne Sondergenehmigung abgestellt werden. Anhänger allerdings nur bis zu 14 Tagen

Sind die Kosten für den Bewohnerparkausweis steuerlich absetzbar?

  • Derzeit warten wir auf eine Rückmeldung vom Bremer Finanzamt zu dieser Frage. Sobald wir eine Antwort haben, werden wir diesen Punkt ergänzen.

Weitere Infos zum Thema Bewohnerparken gibt es HIER.

Beitragsbild: Kein seltener Anblick ins Bremens Wohnstraße. Auf diesem Gehweg kommen Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen nicht durch. Bildquelle: Pressestelle des Senats.

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