OVG Niedersachsen kippt das Böllerverbot an Silvester – Zieht Bremen nach?

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Das Oberverwaltungsgericht hat das generelle Böllerverbot an Silvester für Niedersachsen gekippt. Das berichten mehrere Medien einstimmig. Dem Urteil zufolge sei das Verbot nicht angemessen und stehe nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung. In Bremen soll am Dienstag, 22. Dezember, über die genauen Auflagen an Silvester beraten werden. Zuletzt hatte es geheißen, man wolle sich an Niedersachsen orientieren.

In Niedersachsen darf an Silvester Feuerwerk verkauft und auch privat gezündet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen am 18. Dezember entschieden. Zuletzt hatte es in der Corona-Verordnung des Landes geheißen, sowohl der Verkauf als auch das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen sei nicht gestattet. Dagegen hatte ein Niedersachse geklagt und das Gericht gab seinem Antrag statt. Das Verbot der Feuerwerkskörper sei dem Urteil zufolge keine Maßnahme, die infektionsschutzrechtlich legitim sei. Auch sei ein Verbot aller Feuerwerkskörper nicht erforderlich. Wunderkerzen, Knallerbsen oder kleineres Tischfeuerwerk würden die Ansammlungen größerer Menschenmassen nicht provozieren. Einzelne Verbotszonen auf belebten Plätzen seien aufgrund der Pandemie zwar gerechtfertigt, für ein generelles Verbot im gesamten Bundesland lägen derzeit aber keine ausreichend überzeugenden Begründungen vor.

Zahl der Verletzten beeinträchtige Covid-Kapazitäten nicht

Auch wenn der Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie der erhöhte Alkoholkonsum in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren viele Verletzte nach sich gezogen habe, seien die Behandlungskapazitäten dadurch nur kurz gebunden und stünden deshalb für Covid-Patienten noch immer im ausreichenden Maße zur Verfügung.

Nicht verhältnismäßig

Die gravierenden negativen Auswirkungen für die Wirtschaft sowie die Einschränkung der individuellen Handlungsfreiheit stünden in keinem ausgeglichenen Verhältnis zum Nutzen des Verbots für die Pandemiebekämpfung.

Bremen entscheidet am Dienstag

Bislang ist noch nicht klar, welche Auswirkung dieser Beschluss auf Bremen hat, denn zuletzt hatte es geheißen, man wolle sich wahrscheinlich an den Regeln in Niedersachsen orientieren. Anders habe ein Verbot ohnehin wenig Sinn, wenn die Menschen zum Feuerwerkzünden einfach in die Nachbarstädte fahren. Die nächste Senatssitzung ist für Dienstag, 22. Dezember, geplant. Dann könnte also auch ein Entschluss zu den Auflagen für Silvester fallen.

Symbolbild: Da generelle Feuerwerksverbot in Niedersachsen wurde vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Ob Bremen seine Regeln nun auch entsprechend anpasst, ist noch unklar. Bildquelle: Adobe Stock.

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