Ordnungsamt untersagt Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai

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Das Ordnungsamt Bremen hat die Versammlung der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai 2020 in der Stadtgemeinde Bremen verboten. Die Partei hatte zuvor eine Kundgebung in Hamburg angemeldet, die jedoch ebenfalls verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte inzwischen das Verbot.

Laut Angaben des Veranstalters sei bei der Versammlung mit 60 bis 80 Teilnehmern zu rechnen. Die Sicherheitsbehörden gehen jedoch davon aus, dass eine noch größere Zahl an Gegendemonstranten aufmarschieren werde, und es gegebenenfalls zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr durch solche Auseinandersetzungen (auch für alle Polizeikräfte) habe man die Versammlung deshalb untersagt. Innensenator Ulrich Mäurer sagte dazu: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dies gilt in Zeiten von Corona ebenso wie für Gruppierungen, die uns als Demokratinnen und Demokraten nicht genehm sind. Insofern muss bei jeder angemeldeten Demonstration sorgsam abgewogen werden, ob Auflagen erteilt oder eine Demonstration oder Kundgebung gar verboten wird. In diesem Fall war schon aus Gründen des Infektionsschutzes keine andere Entscheidung vorstellbar.“

Die Partei hat Klage eingereicht

Die Partei „Die Rechte“ hat gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen erhoben.

Symbolbild: Das Ordnungsamt hat eine angemeldete Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai untersagt. Die Partei hat bereits Klage gegen das Verbot erhoben. 

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