Neues Polizeigesetz in Bremen beschlossen – Mehr Befugnisse aber auch mehr Kontrolle

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Mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition hat die Bremische Bürgerschaft am Donnerstag, 19. November, das neue Polizeigesetz beschlossen, über das bereits in den vergangenen drei Jahren vielfach diskutiert wurde. Einerseits bekommen Polizisten fortan mehr Befugnisse, die Kontrolle der Polizeibeamten wird aber ebenfalls verschärft. Bei der Opposition stößt das auf Kritik.

Das neue Polizeigesetz ist beschlossene Sache. Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde es in der Bremischen Bürgerschaft am Donnerstag beschlossen. Die Opposition hatte geschlossen dagegen gestimmt. Auch die Polizeigewerkschaft sieht das neue Gesetz kritisch. Das liegt vor allem daran, dass Polizisten zukünftig für eine Personenkontrolle eine Art „Quittung“ vorlegen müssen, aus der hervorgeht, dass ein hinreichender Grund für die Kontrolle besteht.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Durch das neue Polizeigesetz bekommen Polizisten die Befugnis, Überwachungsaufnahmen bis zu einen Monat, statt wie bisher 48 Stunden zu speichern. Auch Telefongespräche und SMS dürfen zur Gefahrenabwehr (nur wenn unmittelbar eine Straftat bevorsteht) abgehört, beziehungsweise gelesen werden. Kanäle wie „WhatsApp“, „Telegramm“ oder ähnliche bleiben unberührt. Personenkontrollen in sogenannten „Gefahrenzonen“, also beispielsweise im Bereich des Hauptbahnhofes, dürfen nur noch erfolgen, wenn sich eine Person verdächtig verhält oder eine konkrete Bedrohung von ihr ausgeht. Für ganz Bremen gilt durch das neue Gesetz: Wenn ein Polizist eine Person kontrolliert, ganz gleich wo, muss es einen hinreichenden Grund für die Kontrolle geben. Dieser Grund muss vom Beamten mittels einer Art „Quittung“ ausgewiesen werden können. Die Polizei hat nun bis September 2021 Zeit, ein digitalisiertes System zu entwickeln, mit dem diese „Quittungen“ ausgestellt werden können.

Mehr Beschränkungen für Körperkontrollen

Personen, die in polizeiliche Gewahrsam genommen werden, dürfen für maximal 96 Stunden festgehalten werden. Sollte es aufgrund einer Kontrolle nötig sein, dass die Person ihre Kleidung ablegt, darf diese Entkleidung aber nicht mehr vollständig erfolgen. Das heißt, zuerst muss beispielsweise der Oberkörper entkleidet und kontrolliert werden, und erst wenn der Oberkörper wieder bedeckt ist, darf der Unterkörper entkleidet und kontrolliert werden. Zudem gibt es die Empfehlung, dass die körperliche Durchsuchung einer Person von einer anderen Person des gleichen Geschlechts durchgeführt wird. Die Entkleidung muss als dringend notwendig eingestuft und dokumentiert werden.

Neutraler Polizeibeauftragter zur Prüfung

Sollten sich Personen diskriminiert fühlen oder mitbekommen, dass Polizisten gegen die Auflagen verstoßen, können sich sowohl Beamte als auch Bürger an einen neutralen Polizeibeauftragten wenden, der für eine unabhängige Aufklärung solcher Fälle sorgen soll. Der Polizeibeauftragte agiert nicht aus den Polizeistellen heraus, sondern von außerhalb.

Weitere Neuerungen oder Änderungen

Zu weiteren Neuerungen oder Änderungen gehört, dass Beamte, die in geschlossenen Einsatzeinheiten agieren Nummern an der Uniform tragen müssen, damit sie auch zu einem späteren Zeitpunkt leichter identifiziert werden können. Dies ist in Bremen zwar bisher schon per Verordnung üblich, nun ist sie geschriebenes Gesetz. Wer als verdeckter Ermittler agiert, darf künftig in seiner „Rolle“ keine sexuellen Handlungen mehr vornehmen oder vornehmen lassen. Polizeibeamte, die häusliche Gewalt ausüben können künftig noch leichter ihrer Wohnung verwiesen werden. Zusätzlich darf bei solchen Einsätzen in der Wohnung des Beamten eine Bodycam zum Einsatz kommen.

Kritik von der Opposition

Kritik am neuen Gesetz kommt von der Opposition und der Polizeigewerkschaft. Das neue Gesetz symbolisiere gegenüber den Beamten ein hohes Maß an Misstrauen und Dinge wie etwa eine „Kontrollquittung“ würden nicht nur einen deutlichen Mehraufwand bedeuten, sondern seien gerade in Großanlagen kaum umsetzbar, so der CDU-Abgeordnete Marco Lübke.

Symbolbild: Mit dem neuen Polizeigesetz, dass am 19. November in Bremen beschlossen wurde, erhalten Polizisten mehr Befugnisse, aber werden in ihrem Handeln auch noch strenger kontrolliert. Bildquelle: Fotolia.

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