Neue Regeln für die Gastronomie

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Als Reaktion auf die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen hat der Senat beschlossen, dass es per Allgemeinverfügung ab heute weitere Lockerungen geben wird. Gleichzeitig treten aber auch Einschränkungen zum Alkoholkonsum im Freien in Kraft. Folgende Regelungen werden umgesetzt:

  • Kulturelle, sportliche und weitere Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, sowie Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser und Gastronomiebetriebe dürfen auch in Innenräumen bis um 01.00 Uhr öffnen.
  • In den genannten Einrichtungen gilt in Innenräumen weiterhin eine Testpflicht bis zum 13. Juni 2021. Ab dem 14. Juni 2021 gilt die Testpflicht nur bei einer Inzidenz von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei dem Besuch von Wochenmärkten entfällt bei einer Inzidenz von unter 35 Neuinfektion pro 100.000 Einwohner.
Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße

Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße

Zum Verkauf und Konsum von Alkohol im Viertel und an der Schlachte gibt es Einschränkungen:

  • Ab 22.00 Uhr ist der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol im Viertel und an der Schlachte nicht erlaubt.
  • Zwischen 01.00 und 06.00 Uhr ist das Mitführen und der Konsum von Alkohol im Viertel und an der Schlachte untersagt.

Bild: An der Schlachte darf ab 22.00 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden.

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