Neue Gesetze 2020 – Das ändert sich für die Verbraucher

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Mit dem neuen Jahr erhoffen sich viele Bürgerinnen und Bürger positive Entwicklungen in der Gesetzespolitik, die das Leben angenehmer gestalten. In diesem Jahr sind finanzielle Entlastungen, aber auch höhere Bußgelder für Verkehrssünder vorgesehen.

Das neue Jahr bietet nicht nur neue Hoffnung, es geht auch mit einigen geänderten Gesetzen einher. Für einige Verbraucher gibt es finanzielle Entlastungen, Besserverdiener und Verkehrssünder müssen jedoch tiefer in ihre Taschen greifen.

Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen

Werden Eltern pflegebedürftig und haben keine finanziellen Mittel zur Verfügung, wurden bislang die Kinder verpflichtet. Gleiches galt auch, wenn volljährige pflegebedürftige Kinder Leistungen aus der Sozialhilfe beziehen. Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz besagt, dass Angehörige künftig nur Unterhalt zahlen müssen, wenn ihr Bruttoeinkommen bei über 100.000 Euro pro Jahr liegt. Der pauschale Unterhaltsbeitrag, den unterhaltspflichtige Eltern von Kindern mit Behinderung bislang bei finanzieller Unterstützung der Eingliederungshilfe zahlen mussten, entfällt unabhängig vom Einkommen komplett.

Medizin-Apps auf Rezept

Fitness- und Gesundheits-Apps erleichtern vielen Patienten den Umgang mit ihrer Gesundheit. Digitale Gesundheitsanwendungen für das Tablet oder das Smartphone können beispielsweise die Blutwerte dokumentieren oder an die Tabletteneinnahme erinnern. In diesem Jahr können Ärzte mit dem „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG) geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Die Kosten dafür trägt die gesetzliche Krankenversicherung.

Nutri-Score im Supermarkt

Mit einem Blick lässt sich in diesem Jahr erkennen, ob ein Gericht im Supermarkt gesund ist oder nicht – zumindest dann, wenn der Hersteller bei der Warenkennzeichnung mitmacht. Der Nutri-Score ist eine fünfstufige, farbige Nährwertkennzeichnung, die Fett-, Salz- und Zuckergehalt berücksichtigt. So lässt sich schnell erkennen, welche Nährwerte ein Fertiggericht hat.

Neue Typklassen der Kfz-Haftpflichtversicherung

In diesem Jahr kommen neue Regionalklassen und neue Typklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Verbraucher zu. Je höher die Regional- und Typklasse, umso teurer die Kfz-Versicherung. Weitere Infos unter www.typklasse.de

Besserverdiener zahlen mehr für die Sozialversicherung

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Angestellte nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber hinaus verdient, für den steigen die Beiträge nicht weiter an. In diesem Jahr werden die Grenzwerte angehoben. Wer über dem Wert verdient, der zahlt mehr bei der Sozialversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist der Grenzwert von 54.450 Euro auf 56.250 Euro angestiegen. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Grenzwert in Westdeutschland von 80.400 Euro auf 82.800 Euro und in Ostdeutschland von 73.800 Euro auf 77.400 Euro angestiegen.

Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Ab dem 1. Januar liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro pro Arbeitsstunde. Allerdings gilt dies nicht für Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, einige Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche.

Härtere Strafen für Verkehrssünder

Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, muss in diesem Jahr mit härteren Strafen rechnen. Wer auf Geh-, Rad-, oder Radschnellwegen parkt, zahlt statt der bisherigen 20 Euro künftig 55 Euro. Mit einer Behinderung des Straßenverkehrs oder einem Parken, das länger als eine Stunde andauert, werden 70 bis 80 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. Ganz neu: Wer andere dabei gefährdet oder eine Sachbeschädigung anrichtet, zahlt zwischen 80 und 100 Euro und kassiert einen Punkt. Sonderfälle beim Parken sind Feuerwehrzufahrten, Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Behindertenparkplätzen und (neu) Stellplätze für E-Autos. Das Bußgeld beträgt zwischen 55 und 70 Euro. Das Halten in zweiter Reihe kann zwischen 55 und 100 Euro kosten und man riskiert einen Punkt. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen nur in Schritttempo abbiegen. Sonst: 70 Euro und einen Punkt.

Zusätzliche Fahrverbote für Diesel

Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart das großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. In diesem Jahr können weitere Städte dazukommen, da die Deutsche Umwelthilfe weiterhin Klagen gegen Gemeinden plant, die die Luft nicht sauber halten.

Intelligente Stromzähler sind Pflicht

Private Stromverbraucher, die mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr verbrauchen, werden verpflichtet, intelligente Messsysteme zu installieren. Damit werden Daten an Stromversorger und Netzbetreiber übermittelt.

Flüge werden teurer, Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger

Die Bundesregierung möchte das Klima durch weniger Flüge und mehr Bahnreisen unterstützen. Aus diesem Grund werden Bahntickets im Fernverkehr mit einem Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent besteuert. Der Preis für ein innerdeutsches ICE-, IC- oder EC-Ticket sinkt um 10%. Ein Ticket zum Super Sparpreis kostet dann statt bislang 19,90 Euro nur noch 17,90 Euro – mit BahnCard beginnt der günstigste Preis für ein ICE-Ticket dann schon bei 13,40 Euro. In Bremen dagegen steigen die Preise der BSAG an. So kostet unter anderem ab 2020 ein Einzelticket (Bremen) beispielsweise 2,85 Euro statt 2,80 Euro oder ein Monatsticket 67,80 Euro statt bisher 66,30 Euro. Die Steuer auf Flugtickets steigt dagegen zwischen sechs und 17 Euro pro Strecke an.

Impfpflicht gegen Masern

Alle Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise der Kita oder der Schule, tätig sind, müssen ab dem 1. März 2020 gegen Masern geimpft sein. Eltern, die sich nicht daran halten, müssen ein Bußgeld von 2500 Euro bezahlen.

Entlastung für Betriebsrentner

Der bisherige Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner steigt von 155,75 Euro auf 159,25 Euro. Bislang galt, dass Rentner, deren Rente auch nur einen Cent über 155,75 Euro lag, für die gesamte Rente Beiträge zahlen. Neuerdings muss nur noch der Mehrbetrag an die Krankenkasse gezahlt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind weiterhin vor dem Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs zu entrichten.

Reformen beim medizinischen Dienst der Krankenkassen

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) prüft den Pflegegrad und auch die Qualität der Pflegeeinrichtungen. Der MdK soll organisatorisch von den Krankenkassen gelöst werden, um neutraler zu werden. In den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste werden künftig auch Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

Keine Menthol-Zigaretten

Raucher aufgepasst: ab dem 20. Mai 2020 dürfen keine Restbestände mehr von mentholhaltigen Zigaretten mehr verkauft werden. Für aromatisierte Tabakware, die einen Marktanteil über 3 Prozent hat, gilt bis dahin noch eine Übergangsfrist. Das soll Anbietern ermöglichen, ihre Restbestände loszuwerden und zu anderen Erzeugnissen zu wechseln.

Höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz

Zahnarzt-Patienten, die ihr Bonusheft pflegen, profitieren in diesem Jahr davon. Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen 60 Prozent (bislang 50 Prozent) für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer mit dem Bonusheft über fünf Jahre lang die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt nachweist, kann damit insgesamt 70 Prozent bei der Zahnarztrechnung sparen. Wer sein Bonusheft über zehn Jahre lang führt, spart 75 Prozent.

 

Symbolbild: Flüge werden teurer, Bahnfahren billiger außerdem werden Verkehrssünder mit höheren Bußgeldern belangt. Im Jahr 2020 sind einige Änderungen für die Verbraucher vorgesehen. Bildquelle: Fotolia.

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