Mehrfache Brandstiftung in Erstaufnahmestelle –  Sozialsenatorin: „Hören Sie sofort damit auf!“

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Am Freitag, 24. April wurden im Erstaufnahmelager in Bremen-Vegesack mehrfach Papierkörbe und Sanitäranlagen in Brand gesteckt. Die Sozialsenatorin appelliert dringend an die Täter: „Hören Sie sofort damit auf!“ Die Polizei erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt.

In der Einrichtung in Vegesack leben derzeit noch 370 Geflüchtete, darunter auch Frauen mit kleinen Kindern. 250 Menschen, wurden aufgrund der Corona-Krise bereits in anderen Unterkünften untergebracht. In den vergangenen Wochen war es zu mehreren Protesten von Seiten der Bewohner gekommen, die eine alternative Unterbringung während der Corona-Krise fordern.  „Bei allem Verständnis für den Protest einer Bewohnergruppe gegen die Unterbringung in Vegesack, hier ist die Grenze des legitimen Protests klar überschritten“, sagte Senatorin Stahmann. „Hier stehen Leib und Leben einer großen Zahl von Menschen unmittelbar auf dem Spiel.“ An die Täter appellierte sie dringend: „Hören Sie sofort auf damit!“

Immer wieder Fehlalarme

Die Brandstiftung könne insbesondere deshalb verhängnisvolle Folgen haben, weil seit längerer Zeit Fehlalarme mit Handmeldern ausgelöst werden, teils mehrfach in der Nacht. „Inzwischen kann man die Bewohnerinnen und Bewohner immer schwerer dazu bewegen, das Gebäude bei Feueralarm zu verlassen“, sagte Senatorin Stahmann. „Das hätte fatale Folgen, wenn sich ein Feuer nicht mehr rechtzeitig löschen lässt.“ Die Brandstiftungen wurden offenbar in voller Absicht zeitlich und räumlich so abgepasst, dass die Sicherheitskräfte bei ihren regelmäßigen Rundgängen den jeweiligen Bereich gerade verlassen hatten.

Zusätzliche Sicherheitskräfte im Einsatz

Um die Sicherheit zu erhöhen, werden nun in allen Fluren zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt. Bewohnerinnen und Bewohner werden auch von dem Mitarbeitenden direkt aufgeklärt.

Senatorin Stahmann hofft nun auf baldige Ermittlungserfolge durch die Polizei. Wer ein Feuer in einem Gebäude legt, in dem sich Menschen aufhalten, sieht sich dem juristischen Vorwurf der schweren Brandstiftung ausgesetzt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, wird die Straftat als besonders schwere Brandstiftung gewertet. Die Mindeststrafe liegt bei zwei Jahren. Wenn durch die Brandstiftung ein Mensch in Lebensgefahr kommt, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren.

Senatorin Stahmanns dringender Appell an den oder die Täter: „Lassen Sie es nicht so weit kommen. Nichts gibt Ihnen das Recht, Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einem solchen Risiko auszusetzen.“

Das Team von „buten un binnen“ hat die Details in einem Video zusammengefasst:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.butenunbinnen.de zu laden.

Inhalt laden

Bildquelle: Pressestelle Sozialsenatorin.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert