Lockdown vorläufig bis Ende Januar verlängert – Schärfere Kontaktbeschränkungen beschlossen

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Nun ist es amtlich: Der Lockdown wird verlängert, und zwar vorläufig bis zum 31. Januar. In den meisten Fällen werden die Beschränkungen, so wie wir sie derzeit kennen, einfach fortgesetzt. In einigen Ausnahmen werden sie aber verschärft. Das betrifft vor allem die Kontaktbeschränkungen. Wir haben im Folgenden kurz und knapp gefasst, was nun gilt.

Im Großen und Ganzen bleibt das Meiste so, wie wir es aus dem Lockdown seit Mitte Dezember gewöhnt sind: Geschäfte, Theater, Museen, Freizeiteinrichtungen und dergleichen bleiben geschlossen, auch die Gastronomie bleibt nach wie vor zu. Hier gibt es keine Änderungen. Anders bei den Kontaktbeschränkungen:

Kontaktbeschränkungen

Fortan darf sich ein Hausstand nur noch mit einer Person aus einem anderen Hausstand treffen. Das Beschlusspapier lies diesen Punkt zwar offen, der Bremer Bürgermeister machte allerdings deutlich, dass man eine Regelung erlassen wolle, die es Elternteilen ermögliche, sich auch mit anderen Elternteilen und deren Kindern zu treffen, sodass die Kinder weiterhin die Möglichkeit sozialer Kontakte bekämen.

Schulen

Vorerst bleibt die Präsenzpflicht bis Ende Januar ausgesetzt und die Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Dementsprechend gibt es dann für die Kinder wie bisher einen Mix aus Präsenz- und Fernunterricht. In den kommenden Wochen sollen zudem alle Schüler sowie Beschäftigten an Schulen die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Wie genau dann im Einzelnen die schrittweise Rückkehr in den normalen Präsenzunterricht aussehen soll, will der Senat voraussichtlich in einer Sitzung am 6. Januar erarbeiten.

Kinderkrankengeld

Im Jahr 2021 wird das Kinderkrankengeld um 10 Tage pro Elternteil erhöht (20 für Alleinerziehende). Dieses soll von den gesetzlichen Krankenkassen auch dann gezahlt werden, wenn die Schule / Kita pandemiebedingt geschlossen wurde oder der Zugang zur Betreuung eingeschränkt wurde und die Eltern ihre Kinder deshalb zuhause betreuen müssen.

Ausgangsbeschränkungen ab Inzidenz von 200

In Landkreisen, die den Inzidenzwert von 200 überschreiten, dürfen sich Bewohner maximal 15 Kilometer von ihrem eigentlichen Wohnort entfernen. Ausnahmen soll es nur in triftigen Gründen geben, wie etwa dem Weg zur Arbeit, eine Fahrt ins Krankenhaus oder ähnliches. Rein touristische Zwecke gelten ausdrücklich nicht als ein triftiger Grund. Bremen und Bremerhaven sind von dieser Regelung allerdings vorerst nicht betroffen. Zum heutigen Stand (5.1.) beträgt der Inzidenzwert in Bremen 77,2 und in Bremerhaven 58,6.

Homeoffice und Betriebskantinen

Wo immer es nur geht, sollen Arbeitgeber ein großzügiges Homeoffice-Angebot schaffen. Außerdem sollen alle Betriebskantinen, wo immer es die Arbeitsabläufe zulassen, geschlossen werden. Speisen und Getränke zur Mitnahmen dürfen jedoch weiter angeboten werden.

Mehr Tests in Alten- und Pflegeheimen

Das Personal von Alten- und Pflegeheimen muss mehrmals pro Woche getestet werden. Laut dem Beschlusspapier von Bund und Ländern soll es den Bewohnern der Heime bis spätestens Mitte Februar möglich werden, sich impfen zu lassen. Bis dahin sei es von besonderer Bedeutung, Personen, welche eine Einrichtung betreten, einem Schnelltest zu unterziehen.

Testpflicht für Einreisen aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich neben einer zehntägigen Quarantäne auch verpflichtend einem Test unterziehen. Dieser muss binnen 48 Stunden nach Einreise (oder auch vor Einreise) getätigt werden. Bei einem negativen Testergebnis kann die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden. Die Regierung rät generell von Reisen in Risikogebiete ab.

Am 25. Januar werden Bundeskanzlerin und Länderchefs noch einmal zusammenkommen und über die Maßnahmen ab 1. Februar beschließen.

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