Kulturdeputation mit klarer Haltung: Künstler-Sofortprogramm soll fortgeführt werden

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In einer Videokonferenz am Donnerstag, 7. Mai, hat die Deputation für Kultur das Vorgehen des Kulturressorts einstimmig gebilligt und darum gebeten, das Künstler-Sofortprogramm fortzuführen. Ab dem Start des Programms am 6. April wurden binnen vier Wochen 231 Anträge von rund 320 bewilligt.

In der Kulturdeputation am Donnerstag, 7. Mai, zog Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz eine erste Bilanz zum Künstler-Sofortprogramm, das nun seit dem 6. April läuft. Von dem mit insgesamt 500.000 Euro dotierten Programm wurden bereits Zuschüsse von rund 383.000 Euro bewilligt. Bis zum 4. Mai waren rund 231 Anträge bewilligt worden. 31 Förderanträge wurden abgelehnt, weil etwa die Antragsteller nicht im Land Bremen lebten oder es sich um fachfremde Berufe oder Doppelanträge handelte. 32 Anträge wurden von den Antragstellern eigenständig zurückgezogen und weitere 25 seien derzeit noch in Klärung, weil beispielsweise wichtige Unterlagen fehlen oder die Antragsteller weiter Honorare von geförderten Einrichtungen wie der Volkshochschule, dem Theater Bremen oder der Musikschule beziehen können.

Programm fortführen

In ihrer Sitzung am 7. Mai hat sich die Kultur-Deputation klar für die Weiterführung des Programms ausgesprochen. Staatsrätin Emigholz dankte dem Gremium für diese klare Haltung und betonte: „Wir haben mit dem Sofortprogramm eine der Lücken in der bisherigen Architektur der Hilfsprogramme in Corona-Zeiten schließen können.“ Anders als in anderen Förderungen nehme das Kulturressort keine weiterlaufenden Betriebskosten in den Fokus, sondern wegbrechende Einnahmen der Antragsteller.  Das Programm sei für diejenigen Künstlerinnen und Künstler gedacht, bei denen nicht die fortlaufenden Kosten bei fehlenden Einnahmen und ein daraus entstehender Liquiditätsengpass – wie im Bundesprogramm – sondern allein die fehlenden Einnahmen das Problem sind.

Förderung auch für bildende Künstler

Mit dem Programm werden auch bildende Künstlerinnen und Künstler gefördert. Um die geringen oder entfallenen Verkaufschancen während der Corona-Krise abzufangen, stellen bildende Künstler ein werthaltiges Objekt zur Verfügung und erhalten im Gegenzug Fördersummen in Höhe von bis zu 2.000 Euro. In Bremen werden die Werke in der Städtischen Galerie übernommen, für Bremerhaven entscheidet der Magistrat über den Verbleib. Dieses Verfahren wurde nach Abstimmung mit den Fachverbänden vom Senator für Kultur ins Programm aufgenommen.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung erklärt Staatsrätin Emigholz: „Auf Grund des dynamischen Verlaufs der Corona-Krise ist absehbar, dass unser Programm mittelfristig ausgeschöpft sein wird. Ich gehe davon aus, dass weiterhin freie Kulturschaffende in Bremen auf Grund der Corona-Pandemie auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen sein.“ Auch in diesen schwierigen, für viele Künstlerinnen und Künstler teils existenzbedrohenden Zeiten, habe sich an der grundsätzlichen Haltung des Senats nichts geändert, so Staatsrätin Emigholz weiter: „Kunst und Kultur tragen ganz entscheidend zur bremischen Lebensqualität bei. Daher strebt unser Haus eine Fortführung des Unterstützungsprogramms an.“

Weitere Informationen zum Sofortprogramm für freischaffende Künstler gibt es HIER.

Bild: Die Kulturdeputation hat sich klar dafür ausgesprochen, dass das Sofortprogramm für freischaffende Künstler weitergeführt wird. Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio

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