Kein Feuerwerk in Bremen – Verbot soll vor Ansteckung mit dem Coronavirus vorbeugen

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Das Land Bremen hat ein allgemeines Feuerwerksverbot verhängt, damit Bürger sich nicht unnötig vielen Kontakten aussetzen und Gefahr laufen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Schon am 2. Dezember einigten sich Bund und Länder angesichts der prekären Situation darauf, den Verkauf von Raketen und anderen Feuerwerkskörper überall in Deutschland zu untersagen. Bremen kommt dem insofern nach und geht sogar noch darüber hinaus.
 
Nach wie vor ist die Corona-Lage hierzulande angespannt. Im Hinblick auf die Möglichkeit größerer Menschenansammlungen in der Silvesternacht und dem damit einhergehenden höheren Infektionsrisiko sowie einer zusätzlichen Belastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten, hat sich die frei Hansestadt Bremen wie im vergangenen Jahr dafür entschieden, es zu verbieten, Feuerwerkskörper bei sich zu tragen und abzubrennen.
 

Handel, Tragen und Zünden von Feuerwerkskörpern sind nicht gestattet

Gemäß Bundes- und Landesrecht hat daher im gesamten Land Bremen Gültigkeit, dass Feuerwerkskörper nicht verkauft werden dürfen. Sowohl das Mitführen als auch das Anzünden von Feuerwerkskörpern und weiterer pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ist unzulässig. Es ist ebenfalls tabu, für die Öffentlichkeit Feuerwerke durchzuführen. Hingegen muss weder in der Schifffahrt noch im Flugverkehr darauf verzichtet werden, von Pyrotechnik als Leuchtzeichen Gebrauch zu machen.
 
Beispielbild: Wie im Vorjahr ist es in Bremen nicht erlaubt, zu Silvester Feuerwerke zu veranstalten. Bildquelle: Adobe Stock

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