Corona-Impfung für Physio- und Ergotherapeuthen, Logopäden und Fußpfleger – Diese Voraussetzungen gelten

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Unter bestimmten Voraussetzungen können Praxen, die Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden und medizinische Fußpfleger beschäftigen ihre Mitarbeiter zu einer Impfung anmelden. Das gab das Bremer Gesundheitsressort bekannt. Die Anmeldung kann dabei nur vom Arbeitgeber getätigt werden, die Mitarbeiter selbst können sich nicht einzeln anmelden.

Die höchste Prioritätsstufe beim Impfen wird nicht nur den Bewohnern und Pflegern in Alten- und Pflegeheimen eingeräumt, sondern auch anderen Beschäftigte, die für die Bewohner tätig sind, aber nicht zur Stammbelegschaft gehören. Das betrifft beispielsweise Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und medizinische Fußpfleger. Wie das Gesundheitsressort mitteilt, kann diesen Arbeitsgruppen ein Impfangebot mit dem AstraZeneca-Impfstoff gemacht werden. Dieser ist zugelassen für Personen zwischen 18 und 64 Jahren.

Infos zur Anmeldung

Die genannten Berufsgruppen können nur von ihrem Arbeitgeber angemeldet werden. Die Praxen und Firmen müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass die jeweilige Person tatsächlich in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei in Privathaushalten gepflegten Personen in Bremen tätig ist.

Die Anmeldung erfolgt per Email an corona.impfen@feuerwehr.bremen.de. Dabei muss die Zahl der in Bremen beschäftigten Personen zwischen 18 und 64 und über 64 Jahren angegeben werden. Die jeweiligen Praxen oder Firmen erhalten daraufhin Terminvereinbarungscodes für eine individuelle Terminvergabe.

Mehr Infos zum Thema gibt es HIER.

Symbolbild: Praxen und Firmen, die Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden und/oder medizinische Fußpfleger beschäftigen, können ihre Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen für eine Impfung anmelden. Bildquelle: Adobe Stock.

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