Corona-Soforthilfe – Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler können schnelle Hilfe beantragen

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Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz können ab dem 23. März Soforthilfe beantragen, sollten sie durch die Corona-Krise nachweisbare finanzielle Einbußen haben.

Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab dem 23. März Soforthilfe bei der Bremer Aufbau Bank beziehungsweise der BIS beantragen. Beantragen kann die Hilfe nur, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz verzeichnet. In einem vereinfachten Verfahren können Soforthilfen bis zu 5.000 Euro ausgezahlt werden, bei besonderem Bedarf können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Dieser Zuschuss gilt nur als Übergangslösung, um Kleinstunternehmen in Bremen möglichst schnell zu helfen. Die Zuschüsse stellen keinen Ersatz zu Bundesprogrammen dar.

Maximaler Zuschuss für drei Monate

Gefördert werden Ausgaben für laufende Kosten, von gewerblichen Mietobjekten, die durch die Corona-Krise derzeit nicht genutzt werden können. Außerdem können Zinszahlungen und Raten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen gefördert werden, die derzeit nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind. Berücksichtigt werden Kosten ab dem 1. März. Die Förderung läuft maximal drei Monate. Die Zuschüsse müssen NICHT zurückgezahlt werden.

Antragsstellung für Bremen und Bremerhaven

Für Bremer Unternehmen gilt:
Das Antragsformular findet sich entweder HIER oder auf den Seiten der BAB-Task Force, der Handwerkskammer oder der Handelskammer. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Mail an zuschuss@bab-bremen.de oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
Langenstr. 2-4
28195 Bremen
Fragen zum Antrag beantwortet ebenfalls das Team der BAB-Task Force.

Für Bremerhavener Unternehmen gilt:
Das Antragsformular findet sich entweder HIER oder auf den Seiten der BIS Wirtschaftsförderung. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Mail an coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
BIS Wirtschaftsförderung
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven

Fragen beantwortet das Team der BIS-Task Force.

Soforthilfe dient als Übergangslösung

Die Soforthilfe soll lediglich als eine Übergangslösung dienen, ehe geklärt ist, ob einzelne Kleinstunternehmen Ansprüche auf andere Fördermaßnahmen aus Bundesmitteln haben. Falls es durch mehrere Zuschüsse und Förderungen durch Land und Bund einer Überkompensation kommen sollte, sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen. In allen anderen Fällen müssen diese aber nicht zurückgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht aber generell nicht.
Weitere Hinweise für Selbstständige, Handwerker, Ausbildungsbetriebe, und andere finden sich HIER.

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