Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft berät über neue Corona-Verordnung

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Am Freitagnachmittag, 8. Januar, berät der Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft per Videokonferenz über die neue Corona-Verordnung. Aufgrund der Kürze der Zeit, bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln, wird es keine Sitzung mit allen Abgeordneten geben.

Das Bremische Coronaverordnung-Beteiligungsgesetz, das seit Dezember gilt, sieht eigentlich vor, dass vor dem Inkrafttreten einer neuen Corona-Verordnung erst das Parlament darüber beraten muss und gegebenenfalls Änderungen oder sogar die Aufhebung der Verordnung beschließen kann. In Eilfällen gibt es jedoch Ausnahmen.

Nicht alle Abgeordneten sind dabei

Da die Zeit zwischen der Ausarbeitung einer Verordnung und deren Inkrafttreten sehr knapp ausfällt, werden nicht alle Abgeordneten am 8. Januar zusammenkommen, sondern nur der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft. Darauf hatten sich die Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen bereits am Mittwoch geeinigt. Diese Entscheidung ist ebenfalls im neuen Gesetz gedeckt, denn dort heißt es: „In dringenden Eilfällen, in denen eine Beteiligung der Bürgerschaft im Rahmen einer ordentlichen Sitzung vor der Verkündung der Coronaverordnung anderenfalls nicht sichergestellt werden kann, ist der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zur Beschlussfassung befugt.“ Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern (sowie weiteren elf Vertretungen) und umfasst alle Parteien.

Alle Abgeordnete des Parlaments erhalten einen Entwurf der neuen Corona-Verordnung, die der Senat ausarbeiten sowie nach der Beschlusssitzung einen Bericht über die gemeinsame Beratung. Außerdem muss im Beschluss begründet werden, wieso ein Eilverfahren notwendig war.

Noch zwei Regelungen ungeklärt

Bisher gibt es bezüglich der neuen Verordnung noch zwei Dinge, die für Bremen ungeklärt sind: Inwiefern sind Kinder von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen? Und gilt die 15-Kilometer-Grenze ab einem Inzidenzwert von 200 ab dem eigenen Wohnort oder ab der Landesgrenze? Diese Fragen dürften mit Abschluss der Sitzung dann endgültig geklärt werden.

Bild: Am 8. Januar berät der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft über die neue Corona-Verordnung für Bremen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert