Bremer Senat schlägt Fütterungsverbot für Tauben vor

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Heute, am 16. April, hat der Senat in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf zum Verbot des Fütterns wildlebender Tiere und insbesondere verwilderter Haustauben im Stadtgebiet beschlossen. Nun wird der Gesetzesentwurf der Bürgerschaft zu Verabschiedung zugeleitet.

Läuft alles nach Plan, soll das Fütterungsverbot bereits ab dem 1. Juni 2024 im Bereich der Innenstadt zwischen Wall und Weser sowie Bürgermeister-Smidt-Straße und Altenwall gelten. Zur Begründung heißt es in der Senatsvorlage, dass die Taubenpopulation in den vergangenen Jahren insbesondere in der Innenstadt stark zugenommen habe.

Als Ursache dafür wird „das Füttern der Tauben durch Privatpersonen beziehungsweise das Ausbringen von Futter- und Lebensmitteln, die von wildlebenden Tieren oder verwilderten Haustauben aufgenommen werden“ angegeben. Unter anderem seien massive Verschmutzungen von Gebäuden die Folge; Beschwerden aus dem Einzelhandel und der Bevölkerung nähmen zu.

Fütterung nur an bestimmten Stellen

Im genannten Innenstadt-Bereich soll die Fütterung der verwilderten Haustauben nur an definierten Stellen und nach endgültiger Fertigstellung und Inbetriebnahme des Taubenhauses erlaubt sein. Dass die Tauben im Gegensatz zu anderen Vögeln aus Tierschutzgründen überhaupt gefüttert werden müssen, liegt laut Begründung des Gesetzentwurfes daran, dass verwilderte Haustauben „im Unterschied zu anderen Wildtieren unter Umständen in der Natur nicht ausreichend artgerechtes Futter“ finden.

Das Verbot der Taubenfütterung wird nur auf öffentlich zugänglichen Flächen gelten. Im privaten Bereich bleiben Vogelfutterstellen wie Vogelhäuschen oder aufgehängte Vogelfutter weiter erlaubt.

 

Symbolbild: Weil die Taubenpopulation in Bremen in den letzten Jahren stark zugenommen hat, strebt der Senat ein Fütterungsverbot an.

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