Auskunftsfähigkeit von Bremer Finanzämtern vorübergehend eingeschränkt – Grund ist umfangreiche Software-Aktualisierung

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Weil die EDV-Systeme der Finanzämter umfangreiche neue Softwareversionen erhalten, kommt es im April und Mai zu Einschränkungen im Dienstbetrieb.

Während der technischen Arbeiten können beispielsweise keine Auskünfte erteilt werden, die den Zugriff auf die IT-Systeme notwendig machen. So sind die Finanzämter Bremen und Bremerhaven und das Finanzamt für Außenprüfung am 18., 19., 25. und 26. April ganztägig nicht auskunftsfähig.

Die Landeshauptkasse kann bei steuerlichen Fragestellungen am 23. und 24. April ganztägig keine Auskünfte erteilen. Abermals sind am 8. Mai das Finanzamt Bremerhaven sowie am 10. Mai das Finanzamt Bremen und die Landeshauptkasse Bremen betroffen. Die Steuerverwaltung bittet um Verständnis für die unumgänglichen Einschränkungen.

Nicht betroffen von den technischen Einschränkungen ist das Steuerportal www.elster.de. Über das Kontaktformular (www.elster.de/finanzamt) können Bürger sich auch ohne Registrierung  an die Steuerverwaltung wenden.

Überblick der Termine an denen die Finanzämter ganztägig NICHT auskunftsfähig sind:

Finanzamt Bremen:

  • 18. April 2024
  • 19. April 2024
  • 25. April 2024
  • 26. April 2024
  • 10. Mai 2024

Finanzamt Bremerhaven:

  • 18. April 2024
  • 19. April 2024
  • 25. April 2024
  • 26. April 2024
  • 8. Mai 2024

Finanzamt für Außenprüfung:

  • 18. April 2024
  • 19. April 2024
  • 25. April 2024
  • 26. April 2024

Landeshauptkasse:

  • 23. April 2024
  • 24. April 2024
  • 10. Mai 2024
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