Bremen vs. DFL: Rechtsstreit startet heute in die letzte Runde – Eröffnung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht

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Das seit 2014 schwelende Verfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) gegen das Land Bremen wird heute, am 25. April, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe fortgeführt.

Auf Initiative von Innensenator Mäurer hatte die Bremische Bürgerschaft im Jahr 2014 eine Änderung des Gebühren- und Beitragsgesetzes beschlossen, die für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben.

Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, etwa wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind – wie es bei Fußballspielen regelmäßig der Fall ist. Auch für Fußballspiele, die nicht in die Kategorie der Hochrisikospiele fallen, werden jeweils mehrere Hundert Polizeibeamte eingesetzt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Bislang gehen diese Kosten nicht zu Lasten des Veranstalters. Sie müssen stattdessen vom Land getragen werden. Deshalb wurde gefordert, dass sich Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen unter genau definierten Voraussetzungen Regelung an Polizeikosten beteiligen, so auch die DFL.

Bisheriger Verlauf des Rechtsstreits

Vorangegangene Versuche zwischen DFL und Bremen sich zu verständigen, um langjährige Gerichtsverfahren zu vermeiden waren gescheitert. Stattdessen entzog der DFB in Solidarität mit der DFL Bremen umgehend ein bereits zugesagtes Länderspiel gegen Gibraltar. Dadurch entstanden dem Verein Werder Bremen und der Weserstadion GmbH ein hoher finanzieller Schaden.

Vor dem Hintergrund des stetigen Anstiegs der polizeilichen Einsatzstunden und der damit verbundenen finanziellen Belastung der öffentlichen Haushalte beschloss Innensenator Mäurer das Thema im Sinne der Steuerzahler weiterzuverfolgen.

Einzig die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Bremen, urteilte im Frühsommer 2017 gegen die richtungsweisende Gebührenänderung Bremens. Anschließend entschieden die Richter viermal zugunsten Bremens. Der rechtlichen Argumentation Bremens waren sowohl zweimal das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen als auch zweimal das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gefolgt – zuletzt im Jahr 2021. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Schlussstrich unter die Streitigkeiten ziehen.

Auf der Zielgeraden

Innensenator Mäurer zeigt sich erfreut darüber, dass der langwierige Gebührenstreit mit der Hauptverhandlung vor dem BVerfG nunmehr auf die Zielgerade geht: „Wir sehen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Spannung, aber auch mit einem gewissen Maß an Zuversicht entgegen.“

Enormen Rückenwind verleihe auch die große Zustimmung in der Bevölkerung zu diesem Rechtsstreit: „90 Prozent der Bundesbürger befürworten eine Beteiligung der DFL oder der Vereine an den Mehrkosten bei Hochrisikospielen.“ Dies habe eine repräsentative Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag der WDR-Sendung „Sport inside“ (2019) ergeben.

Es könne nicht sein, dass die hohen Mehrkosten bei Hochrisikospielen allein dem Steuerzahler aufgebürdet würden, betont Mäurer. Das Bundesverwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass die DFL Nutznießerin der verstärkten Polizeipräsenz sei:

Die immens gestiegenen Kosten für die Polizeieinsätze bei unfriedlich verlaufenen Fußballveranstaltungen sollen nicht mehr zu Lasten der Allgemeinheit aus dem Steueraufkommen finanziert werden. Stattdessen sollen sie den wirtschaftlich Begünstigten in Rechnung gestellt werden.

Keine Verpflichtungen Kosten an Werder weiterzugeben

Auch der Kritikpunkt der DFL, Bremen schade mit der Geltendmachung der Gebühren vor allem dem Verein Werder Bremen sei nicht richtig. Wenn die DFL von Werder Bremen die Gebührenübernahme einfordere, geschehe dies ausschließlich auf Betreiben der DFL, da es keinerlei gesetzlichen Verpflichtung seitens der DFL gebe, die ihr auferlegten Kosten an Werder Bremen weiterzugeben.

 

 

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