Wahlamt Bremen sucht noch Helfer für Europawahl im Juni

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sucht das Wahlamt Bremen noch engagierte Bürger, die sich bereiterklären, als Wahlhelfer in den Wahllokalen tätig zu sein. Aufgabe der ehrenamtlichen Helfer wird die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung sowie die Auszählung der Wahl sein. Für die rund 383.000 Wahlberechtigten in der Stadt Bremen sollen sie einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.

Um sich als Wahlhelfer engagieren zu können müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: So müssen Wahlhelfer am Wahltag wahlberechtigt sein. Das bedeutet, dass sie zum einen entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen müssen, zum anderen mindestens 16 Jahre alt sein müssen.

Darüber hinaus sind Personen als Wahlhelfer zugelassen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben.

Insbesondere Wahlvorsteher und Schriftführer gesucht

Aktuell werden insbesondere noch Wahlvorsteher sowie Schriftführer für die Urnenwahlvorstände in den Stadtbezirken Süd (Obervieland, Huchting und Woltmershausen), West (Findorff, Walle und Gröpelingen) sowie Nord (Burglesum, Vegesack und Blumenthal) gesucht.

Zu den Aufgaben des Urnenwahlvorstands gehören die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung und die Freigabe der Wahlurnen am Wahlsonntag. Einsatzwünsche, zum Beispiel in einem bestimmten Wahllokal, werden so weit wie möglich berücksichtigt.

Besondere Vorkenntnisse für die Tätigkeiten sind nicht erforderlich, es werden Schulungen angeboten und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, in denen die Abläufe genau erläutert werden.

Ablauf des Wahlsunntags und Erfrischungsgeld

Am 9. Juni wird zwischen 8 bis 18 Uhr gewählt. Mitglieder der Urnenwahlvorstände treffen sich am um 7.15 Uhr in ihrem Wahllokal, um 8 Uhr wird die Wahl eröffnet. Im Verlauf des Wahltages kann die Arbeitszeit frei eingeteilt werden; zur Eröffnung und zum Abschluss der Wahlhandlung müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Nach 18 Uhr wird in den Wahllokalen das Ergebnis für den jeweiligen Wahlbezirk festgestellt. Für den Einsatz als Wahlhelfer erhalten die Freiwilligen ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich dabei nach der Funktion der jeweiligen Tätigkeit – es werden bis zu 70 Euro ausgezahlt. Weitere Informationen und einen Link zum Wahlhelfer-Anmeldeformular gibt es unter www.wahlen.bremen.de.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert