„Süßes oder Saures!“ – Halloweenstreiche enden oft in Sachbeschädigung

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Die Polizei Bremen warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween. Oft enden die scherzhaft gemeinten Streiche der Kinder in Sachbeschädigungen, die eine Strafe nach sich ziehen. Die Polizei rät Eltern dazu, mit ihren Kindern über die möglichen Folgen zu sprechen.

Zum Halloween-Fest in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November ziehen viele Kinder und Jugendliche von Tür zu Tür und fordern „Süßes oder Saures“. Gemeint ist, dass wer keine Süßigkeiten für die verkleideten Kinder parat hat, mit etwas „Saurem“, also einem Streich, rechnen muss. Oft werden aus den scherzhaft gemeinten Streichen ungewollte Sachbeschädigungen. Wer beispielsweise Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf die Türklinken und Hauswände sprüht, sollte sich der möglichen Folgen bewusst sein. Die Polizei rät Eltern, vorab mit ihren Kindern darüber zu sprechen.

Geld- und Freiheitsstrafen für Sachbeschädigung

Sowohl Schmierereien an Hauswänden oder Autos als auch Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die der öffentlichen Nutzung dienen, werden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belangt. Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen können, sollten absolut tabu sein, so die Polizei in einer Mitteilung. Außerdem solle man sich zu erkennen geben, sobald sich andere Personen durch eine Verkleidung bedroht fühlen.

 

Foto: Häufig enden gut gemeinte Streiche der Kinder in ungewollter Sachbeschädigung. Die Polizei Bremen rät Eltern dazu, mit ihren Kindern vorab über mögliche Folgen zu sprechen. Bildquelle: Fotolia.

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