Studienplatz nicht bekommen? – Nachrückverfahren und verlängerte Masterfristen an der Universität Bremen

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Wer keinen Studienplatz für das Wintersemester an der Universität Bremen erhalten hat, der hat die Möglichkeit, sich zwischen dem 30. August und dem 3. September zum Losverfahren anzumelden. Außerdem wurden die Bewerbungsfristen für einige Masterstudiengänge verlängert.

Die Stiftung für Hochschulzulassung verlost vor Beginn des neuen Semesters Restplätze in einzelnen Studiengängen. Wer bisher keinen Studienplatz erhalten hat, kann sich zwischen dem 30. August und 3. September (bis 24 Uhr) zum Losverfahren auf www.hochschulstart.de anmelden.

 

 

Gute Nachricht für Masterstudenten

Die Bewerbungsfristen für die folgenden Masterstudiengänge wurden bis zum 15. September verlängert:

  • Angewandte Philosophie
  • Kunst- und Filmwissenschaft
  • Musikwissenschaft
  • Prozessorientierte Materialforschung (ProMat)
  • Religionswissenschaft: Transformationen von Religion in Medien und Gesellschaft
  • Romanistik International

Die Liste kann sich, nach Informationen der Universität, durch die Entscheidungen der Fachbereiche noch verlängern. Es ist daher ratsam, hin und wieder auf der entsprechenden Website vorbeizuschauen.

Fachspezifische Voraussetzungen beachten

Ganz gleich, für welchen Studiengang man sich entscheidet, Grundvoraussetzung für die Immatrikulation ist immer eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, wie beispielsweise das Abitur. Je nach Studiengang müssen gegebenenfalls fachspezifische Anforderungen erfüllt werden (Sprachtests, ein bestimmter Notendurchschnitt etc.). Welche das im Einzelnen sind, erfährt man auf der Internetseite der Universität Bremen. Internationale Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung  außerhalb von Europa erhalten haben, und zudem einen Deutschnachweis auf C1-Niveau vorweisen können, müssen ihren Prüfbericht zusammen mit den anderen Zeugnissen in der Onlinebewerbung hochladen.

Studienfächer ohne spezielle Voraussetzungen

Das Bewerbungsverfahren für Studienplätze ohne zusätzliche Voraussetzungen läuft vom 1. bis zum 15. September. Alle Studiengänge, die in diese Kategorie fallen, sind hier aufgelistet.

 

Foto: Wer bisher keinen Studienplatz bekommen hat, der hat die Möglichkeit, sich für das Losverfahren anzumelden. Bildquelle: Universiät Bremen.

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