Senat beschließt neues Stufenmodell zur Pandemielage

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Der Bremer Senat hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf ein Stufenmodell zur Bemessung der Pandemielage verständigt. Die 7-Tage-Inzidenz der stationären Neuaufnahmen der Bremerinnen und Bremer (Hospitalisierungsinzidenz) wird dabei als Leitindikator gelten.

Da die Entwicklung der Impfquote für das gesamte Pandemie-Geschehen eine hohe Bedeutung hat, hat der Senat sich darauf verständigt, den ebenfalls beschlossenen Stufenplan in Abhängigkeit vom konkreten Infektionsgeschehen zu überprüfen, wenn im Land Bremen eine Impfquote von 80 Prozent erreicht ist. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Mit dem Fortschritt der Impfungen müssen wir andere Indikatoren als die Neuinfektionen heranziehen, um feststellen zu können, wie sich die aktuelle Lage entwickelt. Deshalb wird die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz der Leitindikator. Damit können wir einschätzen, wie viele Bremerinnen und Bremer von einem schweren Krankheitsverlauf mit einer Coronavirus-Infektion betroffen sind.“

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz

Die Inzidenz der Hospitalisierten zeigt die Anzahl an Neuaufnahmen von SARS-CoV-2-infizierten Bürgerinnen und Bürgern des Landes Bremen in den Kliniken innerhalb der letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an und bildet somit einen Indikator für die Anzahl der schweren Verläufe.

Anzahl an Neuaufnahmen von SARS-CoV-2-Infizierten Bürger:innen des Landes Bremen in den Kliniken der jeweils letzten 7 Tage (Fälle / 100.000 Einwohner:innen) Stufe
0 bis 3 0
> 3 bis 6 1
> 6 bis 12 2
> 12 3

Das Stufenmodell

Stufe 0:
Hospitalisierungsinzdenz: 0-3

  • Es gelten die allgemeinen AHAL-Regeln
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einzelhandel und ÖPNV
  • Einrichtungen und Veranstaltungen müssen Hygiene- und Schutzkonzepte vorlegen

Stufe 1:
Hospitalisierungsinzdenz: >3-6

  • 3G-Regelung im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten ohne Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen, keine MNS-Pflicht

Stufe 2:
Hospitalisierungsinzdenz: >6-12

  • 3G-Regelung im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten mit Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind in Abhängigkeit zum Hygienekonzept
  • In diesen Bereichen besteht die Möglichkeit durch ein optionales 2G-Modell die Beschränkungen von Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zu vermeiden

Stufe 3:
Hospitalisierungsinzdenz: >12

  • In dieser Stufe sind zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems weitere beschränkende Maßnahmen geboten. Die Maßnahmen im Einzelnen richten sich nach dem konkreten Infektionsgeschehen.

Das Modell umfasst vier Stufen. In der Stufe 0 ist kein erhöhtes Risiko anzunehmen, es gelten nur die allgemeinen Basis-Regeln. Die Stufen 1 und 2 bilden ein erhöhtes, aber noch nicht kritisches Infektionsgeschehen – in diesen Stufen kommen Testvorgaben und Kapazitäts- und Zugangsbeschränkungen zum Tragen. Ab Stufe 2 besteht optional ein 2G-Modell für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten, um Beschränkungen von Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zu vermeiden. Mit der optionalen Einführung eines 2G-Modells können die Beschränkungen entfallen.

Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt in den Stufen 0 bis 2 die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen (Abstand, Kapazitätsbegrenzung, maximal 25.000 Personen, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich). Mit der optionalen Einführung eines 2 G-Modells können die Beschränkungen auch hier entfallen. Die Vorlagepflicht eines Hygienekonzeptes und die Genehmigungspflicht bleiben aber bestehen. In der Stufe 3 sind weitere Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Die Anwendung der Stufen wird für die jeweilige Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven festgestellt. Der Wechsel zwischen einer Stufe erfolgt durch Anordnung des Senats oder des Magistrats unter Berücksichtigung des Leitindikators der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter Hinzuziehung der beiden weiteren Indikatoren 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen und der Auslastung auf den Intensivstationen. Auf Basis des Stufenmodells soll am nächsten Dienstag, den 28. September, die 29. Coronaverordnung im Senat beschlossen werden. Sie soll dann zum Freitag, den 1. Oktober 2021, in Kraft treten.

Bildquelle: Adobe Stock / peterschreiber.media

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