Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Schausteller aus Bremen zurück
Der Bremer Freipark bleibt weiterhin geschlossen. Das hat nun auch das Oberverwaltungsgericht beschlossen. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen hatten die Schausteller Beschwerde eingereicht. Der nun getroffene Beschluss ist nicht anfechtbar.
Der Bremer Freipark bleibt wegen steigender Infektionszahlen geschlossen. Nachdem mehrere Schausteller Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingereicht hatten, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht entsprechend entschieden. Großveranstaltungen könnten laut RKI-Einschätzung zur schnelleren Verbreitung der Pandemie führen, daher sei es richtig gewesen, den Freipark für Besucher zu schließen, so das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Bild: Der Freipark bleibt weiterhin geschlossen. Eine entsprechende Entscheidung hat nun auch das Oberverwaltungsgericht getroffen. Bildquelle: NontsopNews.
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