Mehr Besucher in Theater und Kinos erlaubt

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Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen in Bremen ab sofort mehr Gäste einlassen als bisher: Mit der neu in Kraft tretenden Allgemeinverfügung der Ordnungsbehörden werden die Abstände zwischen den Personen bei öffentlichen Veranstaltungen auf einen Meter verringert – vorher waren es 1,5 Meter.

Bremens Kultursenator, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, begrüßt diese Entwicklung: „Ich freue mich für die Verantwortlichen in Kinos und Theatern, die damit ab sofort die Möglichkeit haben, mehr Gäste zu begrüßen. Das hilft dem gesellschaftlichen Leben in der ganzen Stadt.“  Die BetreiberInnen von Kinos und die Verantwortlichen der Theater hatten vergangene Woche ihre Lage in einer Videokonferenz mit dem Kultursenator nachvollziehbar dargelegt – und auch, wie sehr es ihnen helfen würde, die Abstandsregelung zu lockern. Angestrebt wurde die Belegung bei der festen Bestuhlung nach dem sogenannten „Schachbrettmuster“. Diese würde die Platzausnutzung von circa 25 auf rund 50 Prozent erhöhen und damit eine bessere ökonomische Auslastung der Häuser bringen.

Verdoppelte Platzausnutzung dank „Schachbrettmuster“

Die Entscheidung, dass jetzt mehr Besucher und Besucherinnen bei Veranstaltungen eingelassen werden können, egal ob drinnen oder draußen, hat mit der konstant geringen Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohner zu tun. Diese liegt in der Stadtgemeinde Bremen laut Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts seit einiger Zeit stabil unter dem Schwellenwert von 35. Möglich sind deshalb folgende Lockerungen:

Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen

Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind erlaubt, soweit zwischen den teilnehmenden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Zudem müssen Veranstalterin oder Veranstalter eine technische Lüftung mit Frischluftzufuhr des Veranstaltungsraumes gewährleisten. Das obligatorische Hygienekonzept muss eine Sitzplatzpflicht oder eine vergleichbare Regelung zur Einhaltung der Abstandsregeln vorsehen.

Unterhaltungsveranstaltungen unter freiem Himmel

Außerdem sind kulturelle, sportliche oder sonstige Unterhaltungsveranstaltungen mit Publikum und unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt, soweit zwischen den teilnehmenden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Auch hier muss ein Hygienekonzept eine Sitzplatzpflicht oder eine vergleichbare Regelung zur Einhaltung der Abstandsregeln vorsehen.

Symbolbild: Die neue Regelung erlaubt eine bessere Belegung der Plätze in Kinos und Theatersälen Bildquelle: Adobe Stock / Blue Hand

 

 

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