Masken- und Testpflicht für Grundschüler

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Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (6. April 2021) eine Testpflicht für SchülerInnen und Beschäftigte an Schulen sowie eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen beschlossen. Die Corona-Verordnung wird entsprechend angepasst.

Das Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich noch immer nicht wesentlich verbessert. Trotz Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ließ sich die Zahl der Neuinfektionen bislang nicht nachhaltig senken. Auch in Bremen bleiben die Inzidenzzahlen auf erhöhtem Niveau. Vordringlichstes Ziel ist es daher weiterhin, Erkrankungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzubeugen und eine Weiterverbreitung des Virus in der Bevölkerung einzudämmen. Ein weiteres Ziel bleibt jedoch, möglichst viel Unterricht in Präsenz anzubieten, um den Schülerinnen und Schülern möglichst viel Bildungszeit bieten zu können.

Präsenzunterricht dank Schnelltests

Die bereits ergriffenen präventiven Maßnahmen wie regelmäßige Lüftung, Lüftungsgeräte, Schutz-Ausrüstungen, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung etc. haben sich grundsätzlich bewährt, meint der Bremer Senat. Eine weitere wichtige Schutzmaßnahme bildet das vorrangige Impfen von Beschäftigten an Grundschulen und Förderzentren sowie im W&E-Bereich der weiterführenden Schulen. Flankierend wurden Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal in hoher Stückzahl beschafft und an die Schulen verteilt. Obwohl die Durchführung der Schnelltests auf freiwilliger Basis auch bei den jüngsten Schülerinnen und Schülern nach ersten Erfahrungen problemlos verläuft, sollte die Quote der Getesteten höher sein, um einen umfassenderen Schutz bieten zu können.

„Die wichtigste Maßnahme in der Coronavirus-Pandemie ist die Eindämmung von Ansteckungen. Im Präsenzschulbetrieb ist es notwendig, infizierte Kinder, Jugendliche und Beschäftigte möglichst früh zu identifizieren,“ erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung. „Die Schnelltests bieten dafür eine sichere, niedrigschwellige und leicht zu handhabende Lösung. Um den Infektionsschutz für alle am Schulleben Beteiligten möglichst weitreichend und engmaschig zu gewährleisten, soll ein aktuelles negatives Testergebnis zukünftig Voraussetzung für den Zutritt zum beziehungsweise den Verbleib auf dem Schulgelände sein. Dazu wird an allen Schulen zwei Mal pro Woche ein kostenfreier Schnelltest angeboten. Bremen hat bereits eine sehr große, für die kommenden Wochen ausreichende, Anzahl an Schnelltests für den Gebrauch an Schulen beschafft und damit die praktischen Voraussetzungen für die Einführung dieser Schutzmaßnahme geschaffen,“ so die Senatorin.

Alltagsmaske genügt

Eine weitere Infektionsschutzmaßnahme soll die Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler sein, die ab einem kommunalen 7-Tage-Inzidenzwert ab 100 greift. Damit sind alle Schülerinnen und Schüler im Land Bremen ebenso wie die Beschäftigten verpflichtet, im gesamten Schulgebäude eine Maske zu tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske wird empfohlen, eine Alltagsmaske ist jedoch ausreichend.

Der Senat hat zudem bereits am 1. April 2021 die Beschaffung von 250.000 Schnelltests für Kita-Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beschlossen. So wird nach den Osterferien für Kita-Kinder im Land Bremen eine freiwillige Schnelltestung auf das Corona-Virus ermöglicht. Dazu kooperiert die Senatorin für Kinder und Bildung mit dem Leibniz-Institut BIPS in dem Modell „Kita-Kinder-Testung“ mit Prof. Dr. Hajo Zeeb.

Symbolbild: Dank Schnelltests und Maskenpflicht keine leeren Klassenzimmer mehr Bildquelle: Manfred Jahreis / Pixelio.de https://www.pixelio.de/index.php

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