Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können vorerst ohne Registrierung in Bremen bleiben

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„Wer nach dem Ausbruch der Kriegshandlungen in der Ukraine in Deutschland Schutz sucht und mit einem ukrainischen biometrischen Pass oder einem gültigen Visum eingereist ist, kann sich vorerst bis Ende Mai im Land aufhalten – es gibt keine weiteren Formalitäten.“ Darauf weist Sozialsenatorin Anja Stahmann hin.

Anlass ist der Umstand, dass zunehmend Ukrainerinnen und Ukrainer, die bei Privatleuten in Bremen untergekommen sind, bei der Messehalle oder in der Erstaufnahme in Vegesack vorfahren um sich „registrieren“ zu lassen. „Dort findet aber keine Registrierung statt“, betonte die Senatorin. „Es werden ausschließlich Hausausweise für Geflüchtete ausgegeben, die in der Gemeinschaftsunterkunft leben.“ Dieser Hausausweis sei „vollkommen nutzlos“ für Menschen, die privat bei Angehörigen, Freunden oder in einem Hotel untergekommen seien.

Sozialleistungen auch ohne Registrierung

Auch für einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Soziale Dienste sei zunächst keine weitere Registrierung erforderlich, betonte die Senatorin. „Es genügt allein der ukrainische Pass und die Zusicherung, dass man sich um einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde bemüht.“ Eine Registrierung durch die Zuwanderungsbehörden werde derzeit vorbereitet.

Bildquelle: Fotolia

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