Konsumcannabisgesetz: Bremer Senat beschließt Entwurf einer Zuständigkeitsverordnung

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In seiner Sitzung vom 30. April hat der Senat den Entwurf einer Bremischen Verordnung zum Konsumcannabisgesetz beschlossen, mit der die Zuständigkeit der Behörden geregelt werden soll.

Am 1. April 2024 ist das durch den Bund erlassene Konsumcannabisgesetz in Kraft getreten, das auch eine Reihe von Vollzugsaufgaben für die Länder beinhaltet. Mit dem am 30. April beschlossenen Entwurf soll in Bremen die Zuständigkeit für Anbauvereinigungen und den Konsum von Cannabis geregelt werden.

Demnach ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz künftig für die Überwachung von Anbauvereinigungen zuständig, das heißt für die Bearbeitung von Erlaubnisverfahren, die Überwachung des Anbaus, des Transports und der Weitergabe von Cannabis und die Mitteilungspflichten. Darüber hinaus wird der Senatorin die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen übertragen.

Regelungen zum Anbau von Cannabis treten am 1. Juli in Kraft

Aktuell erarbeitet die senatorische Behörde das Erlaubnisverfahren. Da die durch den Bund im Konsumcannabisgesetz erlassenen Regelungen zu Anbauvereinigungen zum 1. Juli 2024 in Kraft treten, können Anträge erst ab diesem Datum gestellt werden.

Über die zuständige Abteilung, bei der künftig Anträge zu Anbauvereinigungen eingereicht werden können, wird demnächst auf der Webseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz informiert.

Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum

Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis stehen, werden für die Stadtgemeinde Bremen auf das Ordnungsamt Bremen und für Bremerhaven auf den Magistrat der Stadt Bremerhaven übertragen. Informationspflichten beim Konsum durch Minderjährige werden den Polizei- und Ordnungsbehörden übertragen.

Dabei obliegt die Fachaufsicht auch hier der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. So wird es die Aufgabe des Ressorts sein, einen Bußgeldkatalog zu erstellen, der dann dem Senat vorgelegt wird.  Nach der Senatsbefassung wird der Entwurf der Zuständigkeitsverordnung auch der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Symbolbild: Mit der Bremischen Verordung soll künftig die Zuständigkeit der Behörden in den Bereichen Anbauverinigungen und Konsum von Cannabis gergelt werden.

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