Keine Steuern auf die Gaspreisbremse
Gute Nachrichten: Die Vorteile aus der Gaspreisbremse müssen nicht versteuert werden. Die entsprechende Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuer muss daher auch nicht ausgefüllt werden; darauf weist das Finanzressort hin. Bei der elektronischen Erklärung mit ‚Mein ELSTER‘ wird diese Abfrage zum 26. März 2024 komplett entfernt.
Die Bundesregierung hatte aufgrund der enorm gestiegenen Preise für Gas und Strom Preisbremsen beschlossen, um die Verbraucher zu entlasten: Ab Januar 2023 musste man bei hohen Energietarifen nur einen subventionierten Preis zahlen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Unterstützung ab einer bestimmten Einkommenshöhe nachversteuert werden muss. Davon hat die Bundesregierung jedoch inzwischen Abstand genommen, denn das geplante Verfahren hätte bei allen betroffenen Stellen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht – die erwarteten Kosten für die Umsetzung hätten das erwartete Aufkommen deutlich überstiegen. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 wurde daher von der Besteuerung der Gaspreisbremse abgesehen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vordrucke und Anleitungen für die Einkommensteuererklärung aber schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden.
Bildquelle: Ingo Bartussek / Fotolia
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