Impfungen mit AstraZeneca können in Bremen fortgesetzt werden

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Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am gestrigen Donnerstag, 18. März, die Empfehlung ausgesprochen hat, den Impfstoff von AstraZeneca weiterhin zu verimpfen, wird die Impfung mit dem Impfstoff in Bremen nun fortgesetzt.

Das Bundesgesundheitsministerium ist der Empfehlung der EMA gefolgt und hat entschieden, dass die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca fortgesetzt werden können. Die Einladungsschreiben, sowie Aufklärungsbogen wurden aktualisiert und weisen nun auf weitere, mögliche Nebenwirkungen hin.

Termine können wieder wahrgenommen werden

Alle in der Stadt Bremen vereinbarten Impftermine bleiben mit dem vereinbarten Impfstoff bestehen. Wer also einen Termin für eine Impfung mit AstraZenec vereinbart hat, erhält diese Impfung. Bislang wurden in der Stadt Bremen auch keine Impftermine abgesagt. Ab dem 20. März können auch weitere Impftermine vereinbart werden. Alle Personen, die bisher eine Impfeinladung erhalten haben, können ab dann wieder einen Termin buchen. Das gilt auch für die Beschäftigten in Kindertagesstätten, Grundschulen oder weiteren Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Es war wichtig, dass die Empfehlung der Europäische Arzneimittel-Agentur abgewartet wurde. Ich bin froh, dass wir nun die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca fortsetzen können, um so weiterhin die vulnerablen Gruppen zu impfen und vor einer Corona-Infektion zu schützen.“ Auch die Impfungen in den Kliniken, sowie Impfungen der mobilen Teams in priorisierten Einrichtungen bleiben bestehen beziehungsweise werden neu vereinbart.

Impfeinladungen schreiten voran

Inzwischen wurden Impfeinladungen an Personen mit Vorerkrankungen zwischen 75 und 79 Jahren durch die Krankenversicherungen versendet. Alle anderen Personen zwischen 70 und 79 Jahren, sowohl mit als auch ohne Vorerkrankungen, sollen in den kommenden zehn Tagen ebenfalls eine Impfeinladung erhalten. Dadurch kommt es teilweise zu doppelten Einladungen. Personen, die zwei Einladungen erhalten, können die zweite Einladung ignorieren. Eine Weitergabe des Impfcodes ist nicht möglich, bei Terminvereinbarung erfolgt eine Alterskontrolle. Die Personengruppe zwischen 70 und 74 Jahren wird im Anschluss ebenfalls postalisch eingeladen werden. In weiteren Schritten werden Vorerkrankte zwischen 50 und 69 Jahren durch die Krankenversicherungen eingeladen werden. Außerdem werden dann die Kontaktpersonen von Schwangeren sowie Pflegebedürftigen Impfeinladungen erhalten. Dazu ist keine Registrierung oder ähnliches notwendig. Personen mit Vorerkrankungen müssen sich nicht an ihren behandelnden Arzt oder ihre behandelnde Ärztin wenden um ein Attest zu erhalten.

Symbolbild: Die Impfung mit AstraZeneca kann inzwischen weitergeführt werden. Bildquelle: Fotolia.

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