Hygienekonzept vereinbart – Bremer Freimarkt soll stattfinden

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Nach der Sommerwiese soll mit dem Freimarkt vom 15. bis zum 31. Oktober eine weitere Großveranstaltung in Bremen stattfinden. Die aktuelle Coronaverordnung lässt die Durchführung von Events mit höchstens 25.000 gleichzeitig anwesenden Personen zu.

Die Sommerwiese in 2021 hat gezeigt, dass Großveranstaltungen mit einem guten Hygienekonzept wieder möglich sind. „Es gibt weiterhin coronabedingte Einschränkungen, so werden beispielsweise Abstandsregeln und die Maskenpflicht in den Karussellen und Geschäften beachtet“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, und fügt mit einem Ausblick auf die kommenden Wochen an: „Der Freimarkt im Oktober und die Messe HanseLife im September sind positive Signale. Es gibt für die Veranstaltungsbranche und damit auch für das Schaustellergewerbe in 2021 wieder eine Perspektive – auch wenn diese noch immer eingeschränkt ist.“

Eine Perspektive für die Veranstaltungsbranche

Von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wurde ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet und mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abgestimmt. Hier die wesentlichen Maßgaben:

  • Die Zahl der sich zeitgleich auf der Veranstaltungsfläche aufhaltenden Personen wird unter Beachtung der Größe und Beschaffenheit der Veranstaltungsfläche auf 20.000 begrenzt.
  • Zutritt zum eingezäunten Veranstaltungsgelände nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Kontrollen an den Eingängen).
  • Einrichtung von zwei Eingangsbereichen mit großen Wartebereichen (am Nordausgang Hauptbahnhof und im Bereich Schlachthof).
  • Einrichtung von vier Ausgängen (Hauptbahnhof-Nordausgang, Messe Haupteingang, Findorff/Durchgang an Halle 7, Schlachthof neben dem Eingangsbereich).
  • Registrierung zur Kontaktnachverfolgung in den Großzelten
  • Karusselle und Geschäfte werden nur auf dem eingezäunten Veranstaltungsgelände aufgebaut.
  • Reduzierung der Karusselle und Geschäfte um etwa 30 Prozent auf 240 Betriebe
  • Einrichtung von Aufenthaltsflächen für die Ausschank- und Imbissbetriebe und eine deutliche Reduzierung der Kapazitäten in den Großzelten zur Einhaltung der Abstandsregelungen.
  • Musikprogramm kann angeboten werden
  • Auftritt von Künstlerinnen und Künstlern auf einer Bühne sind einschließlich Gesangsdarbietungen erlaubt, wenn ein Abstand von mindestens 4 Metern zwischen der Bühne und den Besucherinnen und Besuchern eingehalten wird. Das Tanzen und Singen in den Großzelten und Ausschankbetrieben ist im Übrigen wegen der hohen Viruslast nicht zulässig.

Die Planungen für den Freimarkt sind weitgehend abgeschlossen, letzte Details werden unter Beteiligung der Schaustellerverbände in den nächsten Tagen abgestimmt. „Wir beobachten die gestiegenen Infektionszahlen in den letzten Tagen und Wochen, und die weitere Entwicklung der Pandemie bleibt natürlich abzuwarten“, sagt Senatorin Vogt, „aber ich hoffe, dass sich die Situation bis zum Veranstaltungsbeginn so entwickelt, dass die Durchführung des Freimarktes verantwortbar bleibt. Schließlich haben wir beim Impfen große Fortschritte erlangt.“

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