Freizeitbonus von 100 Euro pro Kind

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Von den pandemiebedingten Einschränkungen waren besonders Kinder und Jugendliche stark betroffen. Damit Versäumtes nachgeholt werden kann, wurde auf Bundesebene ein Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen und solchen, die Sozialleistungen beziehen,beschlossen.

„Ich werbe dafür, dass möglichst alle Eltern in Bremerhaven und Bremen die Leistung für ihre Kinder in Anspruch nehmen“, so Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. „Nicht alle erhalten die Leistung automatisch, umso wichtiger ist die Antragstellung.“ Der Kinderfreizeitbonus beträgt einmalig 100 Euro pro Kind. Er kann ganz individuell für Freizeit-, Sport- oder Ferienaktivitäten genutzt werden. Empfangsberechtigt sind Familen…

..mit Kindern oder Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (sie müssen also minderjährig sein),

..die im August 2021 Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten und für die im August 2021 Kindergeld gezahlt wird

…die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten.

Antrag erforderlich?

Ob ein Antrag erforderlich ist oder die Einmalzahlung automatisch gezahlt wird, ist von der Sozialleistung abhängig:

–  Minderjährige, die Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II beziehen, erhalten die Einmalzahlung automatisch. Hier ist keine Antragstellung erforderlich.

– Minderjährige, die Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) erhalten, müssen einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Hier die kostenlose Servicehotline: 0800 4 5555 43.

Hinweis für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen: Minderjährige, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, erhalten die Zahlung des Kinderfreizeitbonus automatisch vom Amt für Soziale Dienste. Ein Antrag oder eine Vorsprache im Amt für Soziale Dienste ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der Leistung erfolgt voraussichtlich ab Ende August 2021.

Die Eltern der Minderjährigen, die Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII beim Amt für Soziale Dienste erhalten, werden über den Anspruch bei der Familienkasse schriftlich informiert. Das Amt für Soziale Dienste bestätigt mit dem Hinweisschreiben auf den Kinderfreizeitbonus, dass aktuell Hilfe zum Lebensunterhalt für die minderjährigen Kinder gezahlt wird. Dieses Schreiben oder ein aktueller Leistungsbescheid sind zusammen mit dem Antrag bei der Familienkasse einzureichen.

Symbolbild: Einkommensschwache Familien können 100 Euro pro Kind für Freizeitaktivitäten erhalten Bildquelle: Marina Zest / Fotolia

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