Fahrten ohne Fahrschein sollen nicht mehr hinter Gittern enden

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Gemeinsam mit Berlin hat Bremen auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder einen Beschlussvorschlag mit klarem Ziel eingebracht: Fahren ohne Fahrschein soll künftig nicht mehr als Straftat gewertet werden.

Aufgrund des bisher geltenden Rechts führten Fahrten ohne Fahrschein viel zu oft zu unangemessenen Strafen. Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: „Die Betroffenen werden ohne gültiges Ticket erwischt, werden daraufhin mit enormem Aufwand der Staatsanwaltschaften und Gerichte zu einer Geldstrafe verurteilt, können diese aber oftmals nicht zahlen. Die Fahrt endet dann buchstäblich hinter Gittern: im Gefängnis. Hier muss dann mit abermals enormem Aufwand und unter ganz erheblichen Kosten eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Betroffen sind meist Menschen, die viele und häufig existenzielle Probleme haben“, so Justizsenatorin Claudia Schilling.

Wegen 5 Euro hinter Gittern

Neben Armut spielten dabei häufig Obdachlosigkeit, psychische und andere gesundheitliche Probleme sowie Suchterkrankungen eine Rolle. Schilling weiter: „Oftmals sind diese Menschen derartig überfordert, dass sie nicht mal ihre Post öffnen – bis letztlich die Polizei vor der Tür steht und sie in die Haftanstalt bringt.“ Auch die Möglichkeiten zur Haftvermeidung – beispielsweise Tilgungsvereinbarungen oder auch das alternative Abarbeiten der Geldstrafe – erreichen viele der Betroffenen schlicht nicht: „Diese Menschen sind in den allermeisten Fällen einfach nicht in der Lage, der Geldstrafe durch Zahlung oder durch gemeinnützige Arbeit nachzukommen. Sie stehen oftmals am Rand unserer Gesellschaft und landen dann – letztlich wegen der Erschleichung einer Beförderungsleistung im Gegenwert von meist unter 5 Euro – hinter Gittern. Die Sanktion ‚Freiheitsentzug‘ geht an der eigentlichen Problemlage der Betroffenen – die vielmehr sozialpolitisch gelöst werden müsste – auf Dauer vorbei und verursacht zudem einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand und Kosten bei der Strafverfolgung und im Justizvollzug. Ich freue mich darum sehr, dass unsere Initiative heute unter den Justizministerinnen und -ministern eine Mehrheit erhalten hat.“

Zivil- statt Strafrecht

Zumal die Verkehrsbetriebe die sogenannte Beförderungserschleichung beispielsweise durch entsprechende Zugangskontrollen verhindern könnten. Und auch rechtlich könnten sich die Bus- und Bahn-Unternehmen ganz ohne das Strafrecht durchsetzen. „Wie jeder Geschäfts- oder Privatmensch, dem das, was ihm oder ihr zusteht, vorenthalten wird – denn genau dafür gibt es das Zivilrecht“, so Schilling. Denn daran, dass das sogenannte Schwarzfahren auch in Zukunft nicht erlaubt sei, ändere sich dadurch, dass es nicht mehr als Straftat verfolgt wird, natürlich nichts.

Bildquelle: Adobe Stock

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