Bremer Haushaltsentwürfe für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt

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Die heute, am 2. April, beschlossenen Haushaltsentwürfe reflektieren, dass die sich überlagernden Krisen auch an Bremen nicht spurlos vorbeiziehen. So sorgen das zuletzt gesunkene Bruttoinlandsprodukt, höhere Energiekosten oder auch die Aufnahme und Integration von Geflüchteten für erschwerende Rahmenbedingungen.

Dem Haushalten zu schaffen machen zudem steigende Kinderzahlen, der Klimawandel und die anstehende Transformation der Wirtschaft, mit der die Zukunftsfähigkeit des Bundeslandes erhalten und gestärkt werden soll. Parallel ist die Freie Hansestadt in diesem Jahr gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet, ein Sanierungsprogramm vorzulegen, das auf nachhaltige strukturelle Verbesserungen der bremischen Haushalte ausgerichtet ist – wodurch Bremens finanzielle Spielräume in den Folgejahren zunächst noch weiter eingeengt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung einen Haushalt vorgelegt, der vor allem machbar sein und die Balance zwischen notwendiger Haushaltsdisziplin und klarem Gestaltungswillen für ein wirtschaftlich starkes, klimaneutrales und soziales Land Bremen wahren soll. Dazu Finanzsenator Björn Fecker: „Die Folgen der multiplen Krisen und die steuerlichen Entlastungspakete des Bundes machen die Haushaltsaufstellung außerordentlich schwierig. Wir legen einen Haushalt vor, der die angespannte Lage ungeschminkt spiegelt und Prioritäten setzen muss.“

Dabei halte der Senat Kurs, sorge für mehr Lehrkräfte und Polizisten, stärke den Wirtschaftsstandort, mildere Ungleichheiten und bringe den Klimaschutz sowie die Digitalisierung der Verwaltung für die Menschen voran. „Zur bitteren Wahrheit gehört aber auch, dass wir nicht alles Sinnvolle finanzieren können. Ganz im Gegenteil bestehen noch Finanzierungslücken, die im Haushaltsvollzug geschlossen werden müssen. Es bleibt deshalb richtig, auch unpopuläre Entscheidungen wie die Schließung einer Klinik zu treffen und die Geno effektiver aufzustellen“, so der Finanzsenator weiter.

Finanzrahmen und Investitionsschwerpunkte

Für das laufende Jahr sind für das Land Ausgaben in Höhe von 5,6 Milliarden Euro, für die Stadt Bremen 3,6 Milliarden Euro geplant. Für das Jahr 2025 sollen dem Land 5,8 Milliarden Euro und der Stadt Bremen 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Investitionsausgaben sind im Land 2024 mit 380 Millionen Euro und 2025 mit veranschlagt. So erhält zum Beispiel die Universität Bremen Investitionszuschüsse in Höhe von jeweils 13,5 Millionen Euro, je über zwölf Millionen Euro sind für den Hochwasserschutz vorgesehen, für die Fahrzeugbeschaffung im ÖPNV stehen pro Haushaltsjahr elf Millionen Euro bereit, die Kostenerstattungen für die Häfen betragen knapp 40 beziehungsweise 36 Millionen Euro.

In der Stadt Bremen sind Investitionsausgaben in Höhe von rund 387 beziehungsweise 400 (Millionen Euro vorgesehen. Diese sollen unter anderem für die Erschließung von Gewerbeflächen (8,4 beziehungsweise 7,5 Millionen Euro), den Neubau der Columbuskaje (13,6 Millionen Euro) oder auch der Verkehrsinfrastruktur (45,7 beziehungsweise 49,2 Millionen Euro) dienen.

Die Klimaschutzausgaben betragen den Entwürfen zufolge im Land jeweils 119,7 Millionen Euro (2024) und rund 121,2 Millionen Euro (2025) beziehungsweise 96,4 Millionen Euro in 2024 und 93,4 Millionen Euro 2025 in der Stadt Bremen.

Da im öffentlichen Dienst ein Generationswechsel bevorsteht, steigen auch die Personalausgaben im Land. Betrug der Anschlag 2023 noch 866 Millionen Euro, so sind für 2024 nun 966 Millionen Euro vorgesehen, ehe der Personaletat 2025 knapp über einer Milliarde liegt. Auch im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen legen die Personalausgaben zu. Nach 920 Millionen Euro im Jahr 2023 sind jeweils knapp über eine Milliarde Euro für 2024 und 2025 geplant.

Krisenbedingten Finanzierungsbedarfen

Da sich auch für das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich noch Finanzbedarfe aufgrund von Krisenentwicklungen, deren Auswirkungen nach wie vor spürbar sind, ergeben, soll eine etwaige Gleichzeitigkeit von Krisenbelastungen und Tilgungsleistungen vermieden werden.

Aus diesem Grund soll der Tilgungsbeginn der Corona-Notlagenkredite (Bremen-Fonds) aus 2021 und 2022 einheitlich von 2024 auf 2028 verschoben werden. Diese Kredite werden laut Senat über 30 Jahre getilgt. Trotz der schwierigen Einnahmesituation will sich Bremen auch in den Jahren 2024/25 an die Verpflichtung aus der Sanierungshilfenvereinbarung mit dem Bund halten und jährlich Kredite in Höhe von 80 Millionen Euro tilgen.

 

Symbolbild: Die Entwürfe für die Bremer Haushalte der Jahre 2024 und 2025 stehen. (Quelle: AdobeStock / nikitamaykov)

 

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