Beratung zwischen Bund und Ländern – Diese Themen werden diskutiert
Am heutigen Dienstag, 19. Januar, kommen die Kanzlerin und die Länderchefs in einer gemeinsamen Videoschalte zusammen und beraten darüber, wie es nach dem 31. Januar weitergehen soll und, ob man die Maßnahmen womöglich noch verschärfen sollte. Diskutiert wird dabei vor allem über diese drei Punkte:
FFP2-Masken im ÖPNV und Einzelhandel
Diskutiert wird unter anderem, inwiefern eine Pflicht zu FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel sinnvoll ist. Diese Masken gelten als effizienter, da sie dichter sind und so mehr kleinere Partikel filtern können. Anders als die Alltagsmasken tragen sie so nicht nur zum Schutz anderer, sondern auch zum Selbstschutz bei. In Bayern ist das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV und in Geschäften seit gestern Pflicht. Um aber eine bundesweite Pflicht einzuführen, gibt es Vieles zu beachten: Gibt es überhaupt genug Masken? Kann sie sich jeder leisten? Und wie oft können sie überhaupt verwendet werden, sodass ein Schutz gewährleistet ist?
Die niedersächsische Landesregierung lehnt eine bundesweite Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab, da diese nicht für alle Menschen und Lebenslagen geeignet sei. Bremen hat in der Vergangenheit zwar gute Erfahrung mit FFP2-Masken gemacht (beispielsweise bei der Verteilung an ältere Menschen durch die Apotheken), allerdings ist noch nicht klar, ob sich Bremen auf der heutigen Konferenz auch für eine Pflicht aussprechen wird.
Nächtliche Ausgangssperre
In einigen Ländern mit einem besonders hohen Inzidenzwert gilt bereits eine nächtliche Ausgangssperre. Das bedeutet, dass die Menschen (wie beispielsweise in Bayern) ihre Wohnungen in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr nur aus einem triftigen Grund verlassen dürfen. Der Weg zur Arbeit sowie das Ausliefern von Speisen ist aber immer noch möglich. Auch hier gibt es reichlich Diskussionen unter den Länderchefs. Beispielsweise aus Niedersachsen gibt es Gegenwind. Gegenüber der „Osnabrücker Zeitung“ sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, dass er eine solche Ausgangssperre nur in den Regionen mit einem besonders hohen Inzidenzwert für sinnvoll halte – und dort gelte sie ja auch bereits. Auch Berlin und Schleswig-Holstein haben sich bereits dagegen ausgesprochen.
Mehr Home-Office, wo immer es geht
Private Zusammenkünfte sind bereits mit vielen Regeln und Beschränkungen versehen, das gilt jedoch nicht für das Arbeitsleben. Hier treffen sich nach wie vor viele Menschen aus unterschiedlichsten Haushalten, ohne, dass es dafür bestimmte Regeln gibt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte Mitte Januar bereits an die Unternehmen appelliert dort, wo es möglich ist Home-Office einzurichten. Natürlich kann eine Busfahrerin nicht von zuhause aus arbeiten und auch ein Erzieher oder viele andere Berufsgruppen können nicht einfach so ins Home-Office wechseln. Dennoch wird darüber diskutiert, inwieweit man sicherstellen kann, dass zumindest die Personen, bei denen es möglich wäre auch ins Home-Office gehen dürfen. Niedersachsens Regierungschef Weil plädiert für eine Pflicht, durch die Arbeitgeber begründen müssen, welche Bereiche aus welchen Gründen nicht im Home-Office arbeiten können. Auch Bremen ist für mehr Verbindlichkeit in diesem Bereich. Gerade der Öffentliche Nahverkehr könnte durch mehr Home-Office entlastet werden, sodass diejenigen, die kein Home-Office machen können, besser Abstand halten können.
Symbolbild: Bund und Länder beraten heute in einer gemeinsamen Videoschalte, was nach dem 31. Januar gelten soll und, ob die Maßnahmen noch verschärft werden müssen.
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