Wegen Corona-Pandemie – Senat beschließt Nachteilsausgleich für Studierende

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Für Studierende soll auch im Wintersemester 2020/21 ein Nachteilsausgleich geschaffen werden. So soll beispielsweise der nahtlose Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium durch eine Fristverlängerung sichergestellt und der BAFöG-Bezug für insgesamt zwei zusätzliche Semester ermöglicht werden. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (19.1.) beschlossen.

Wie auch in der Schule, beeinflusst die Corona-Pandemie den Unterricht in den Universitäten maßgeblich. Deshalb hat sich der Bremer Senat am heutigen Dienstag, 19. Januar, darauf verständigt, die Ausgleichsregelungen für Studierende fortzuführen und zu ergänzen.

Nahtloser Übergang vom Bachelor zum Master

Der Beginn des Masterstudiums ist herkömmlicherweise an feste Fristen geknüpft. Für das Wintersemester 2020/21 soll allerdings gewährleistet werden, dass Studenten, die ihr Bachelorstudium coronabedingt nicht rechtzeitig abschließen konnte trotzdem die Möglichkeit haben, ein Masterstudium zu beginnen „Zudem können Immatrikulations- und Rückmeldenachweise weiterhin, nach der Entscheidung des Rektors oder der Rektorin, nachgereicht werden, wenn sie krisenbedingt nicht rechtzeitig vorgelegt werden können“, so Wissenschaftssenatorin Claudia Schilling.

Freiversuch für Prüfungen

Zudem wird den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, einen einmaligen Freiversuch für Prüfungen anzubieten. Ebenso wurde die Datenschutzregelung angepasst, um künftig auch die Abnahme digitaler Prüfungen datenschutzrechtlich abzusichern.

Recht auf BAFöG verlängert

Ein weiterer Punkt der Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes ist die Verlängerung des BAFöG-Bezuges. Eingeschriebene Studierende erhalten dadurch finanzielle Unterstützung für zwei Semester zusätzlich zur normalen Regelstudienzeit. Durch eine Übergangsregelung wird zudem sichergestellt, dass auch die Studierenden, die durch die vorherige Regelung keine Weiterförderung erhielten, ebenfalls im Ergebnis für zwei weitere Semester BAFöG beziehen können.

Sollten die Einschränkungen über das Semester hinaus anhalten, hat die Wissenschaftssenatorin die Möglichkeit, die Ausgleichsregeln auch auf das Sommersemester auszuweiten. Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, muss allerdings erst die Bremische Bürgerschaft den Beschluss absegnen.

Symbolbild: Für Studierende sollen auch während des Wintersemesters 2020/21 Ausgleichsregelungen gelten. Bildquelle: Adobe Stock.

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